Das alte und das neue Flensburger Punktesystem
Inhalt dieses Ratgebers

Die Punktereform gilt seit 1. Mai 2014.
Selten ging eine Reform im Verkehrsrecht so tief, wie die Punktereform. Seit dem 1. Mai 2014 hat sich einiges verändert. Dass die sogenannte Verkehrssünderdatei einen neuen Namen trägt, ist somit eher eine Randnotiz.
War sie bisher als Verkehrszentralregister (VRZ) bekannt, heißt die Flensburger Datenbank heute Fahreignungsregister (FAER). Die Hauptaufgabe des Registers besteht aber auch weiterhin im Speichern der Punkte. Die Reform des damaligen Verkehrsministers, Peter Ramsauer (CSU), brachte aber weitreichende Veränderungen im Punktesystem mit sich.
Ziel war es, den Bußgeldkatalog ordentlich auszumisten und das System zur Vergabe von Punkten zu vereinfachen. Die größte Neuerung ist vermutlich, dass der Führerschein nicht mehr bei 18 Punkten, sondern nach der Reform bereits bei 8 Punkten entzogen werden kann. Gleichzeitig gibt es aber auch weniger Delikte, denen ein Eintrag in der Verkehrssünderdatei folgt.
Verkehrsverstöße werden zudem nicht mehr mit bis zu sieben Punkten geahndet, sondern erhalten je nach Schwere maximal drei Punkte. Einträge erhalten Verkehrssünder nach der Reform vom Flensburger Punktesystem allerdings nur noch, wenn schwer in die Verkehrssicherheit eingegriffen wurde. Bei einigen Delikten, die früher mit Punkten belegt waren, wurde gemäß der neuen Regeln das Bußgeld erhöht.
Ziel der Punktereform war es, mehr Transparenz in das System zu bringen und eine deutliche Reduzierung von Bürokratie zu erreichen, was letztlich zu einem vereinfachten und gerechteren Punktesystem führen sollte.
Punktereform: Neue Dreiteilung der Punktevergabe:
Altes System: | |
---|---|
Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot | 1 bis 3 Punkte |
Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot | 3 bis 4 Punkte |
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug | 5 bis 7 Punkte |
Neues System: | |
Ordnungswidrigkeiten (schwerer Verstoß) | 1 Punkt |
Ordnungswidrigkeiten / Straftaten (besonders schwerer Verstoß mit Fahrverbot) | 2 Punkte |
Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug | 3 Punkte |
Der Punkte-Tacho: Herzstück der Punktereform in Flensburg
Neben der Vergabe der Punkte hat die Reform von Flensburg auch die Maßnahmen, welche die Behörden bei einem bestimmten Punktestand ergreifen, angepasst. Medienwirksam wurde häufig vom sogenannten Punkte-Tacho gesprochen. Dieser unterscheidet insgesamt vier Maßnahmenstufen.
Maßnahmenstufe | Anzahl Punkte |
---|---|
Grüne Maßnahmenstufe (Vormerkung) | 1 bis 3 Punkte in Flensburg |
Gelbe Maßnahmenstufe (Ermahnung) | 4 bis 5 Punkte in Flensburg |
Rote Maßnahmenstufe (Verwarnung) | 6 bis 7 Punkte in Flensburg |
Schwarze Maßnahmenstufe (Fahrerlaubnisentzug) | 8 Punkte in Flensburg |
Maßnahmenstufen nach der Punktereform:
-
Herzstück der Punktereform in Flensburg ist der Punkte-Tacho.
Grüne Maßnahmenstufe (1-3 Punkte): Es werden noch keine Maßnahmen ergriffen. Die Tilgung der Punkte erfolgt je nach Tat nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.
- Gelbe Maßnahmenstufe (4-5 Punkte): Betroffene erhalten eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung sowie einen Hinweis, dass durch eine freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar die Punkte reduziert werden können.
- Rote Maßnahmenstufe (6-7 Punkte): Betroffene erhalten eine letzte schriftliche und kostenpflichtige Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Punkte können nicht mehr abgebaut werden.
- Schwarze Maßnahmenstufe (8 und mehr Punkte): Betroffenen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie erhalten eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten und müssen anschließend ihre Fahreignung per medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) nachweisen.
Wie verjähren die Punkte in Flensburg nach der Punktereform?
Im alten System wurden die Einträge in der Verkehrssünderdatei nach zwei, fünf und zehn Jahren getilgt, allerdings konnte sich die Tilgung um bis zu fünf Jahre verzögern, wenn neue Punkte dazu kamen. Nach der Punktereform wurde die Tilgung der Eintragungen erheblich vereinfacht. Die Punkte verjähren heute nach festen Fristen, welche sich nicht verlängern können.
- Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) nach 2,5 Jahren
- Ordnungswidrigkeiten/Straftaten (2 Punkte) nach 5 Jahren
- Straftaten (3 Punkte) nach 10 Jahren
Umrechnung der Punkte in Flensburg
Punkte alt | Punkte neu |
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1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 oder mehr Punkte | 8 Punkte |
Punktereform: So gelingt die Umrechnung

Punktereform: Die Umrechnung ist nicht schwer.
Trotz erheblicher Neuerungen wurden bei der Punktereform alte Punkte nicht vollständig gelöscht, sondern in das neue Fahreignungsregister (FAER) übernommen, umgerechnet und bereinigt. Verblieben sind nur Einträge von Verstößen, welche auch nach der Punktereform vergeben worden wären.
Das sind in der Regel Verkehrsvergehen, bei denen mit dem Auto, Motorrad oder anderen Fortbewegungsmitteln sicherheitsgefährdend in den Straßenverkehr eingegriffen wurde. Gestrichen wurden beispielsweise Punkte für das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette.
Die verbliebenen Punkte wurden entsprechend der obigen Tabelle umgerechnet.
Punkte in Flensburg abfragen
Wer sich unsicher ist, wie viele Eintragungen er nach der Punktereform in Flensburg hat, kann recht unkompliziert den Punktestand in Flensburg abfragen. Dazu müssen Interessierte einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen. Das geht vor Ort an einem der beiden Standorte in Dresden oder Flensburg, per Post oder per Online-Formular.