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Lkw-Fahrverbot: Welche Ausnahmen gelten?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was besagt das Sonntagsfahrverbot für Lkw?

Für wen besteht eine Ausnahme vom Lkw-Sonntagsfahrverbot?
Für wen besteht eine Ausnahme vom Lkw-Sonntagsfahrverbot?

In Deutschland dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Gleiches gilt für Lkw mit einem Anhänger, unabhängig von ihrer erlaubten Gesamtmasse. Im Juli und August wird dieses Fahrverbot durch die Ferienreiseverordnung außerdem auf Samstage ausgeweitet. Hier besteht es aber nur von 7 bis 20 Uhr und auch nur auf bestimmten Bundesstraßen und Autobahnstrecken.

Doch gilt für wirklich alle anderen Lkw das Fahrverbot oder existieren Ausnahmen? Die Antwort darauf gibt der folgende Ratgeber.

FAQ: Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot

Welche Lkw müssen sich an das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen halten?

Alle Lkw mit Anhänger oder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t. Leichtere Lastwagen sind vom Lkw-Fahrverbot ausgenommen.

Gibt es weitere Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot?

Ja, u. a. sind private Fahrten, Transporte bestimmter Güter und Fahrten zum Zweck der Pannenhilfe gestattet. Eine ausführliche Liste der Ausnahmefälle finden Sie hier.

Können Lkw-Fahrer eine Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot beantragen?

Ja. Dies muss schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks erfolgen, in dem entweder die Ladung aufgenommen wird oder sich der Wohnsitz, der Firmensitz oder eine Zweigniederlassung des Antragstellers befindet. Dem Formular sind Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1, des Anhängerscheins sowie der Fracht- und Begleitpapiere beizulegen

Für das Lkw-Fahrverbot gelten einige Ausnahmen

Wie eingangs erläutert sind sämtliche Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 7,5 Tonnen und ohne Anhänger nicht betroffen. Weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw sind in § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.

Demnach ist das Fahren mit einem Lkw an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagen während der Sommerferienzeit gestattet:

  • bei nicht geschäftsmäßigen oder nicht entgeltlichen Fahrten
  • im kombinierten Güterverkehr bei der Fahrt zum oder vom Ver-/Entladebahnhof bis zu einer Entfernung von 200 km
  • im kombinierten Güterverkehr bei der Fahrt zur oder von der Ver-/Entladestelle eines Hafens bis zu einer Entfernung von 150 km
  • beim Transport von frischer Milch, frischem Fleisch und frischem Fisch sowie deren jeweiligen frischen Erzeugnissen
  • bei der Beförderung von leicht verderblichem Obst und Gemüse
  • beim Transport von lebenden Fischen und Bienen
  • bei der Beförderung bestimmter tierischer Nebenprodukte – welche das sind, werden in Artikel 8 und Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt
  • beim Einsatz von Pannenhilfs-, Bergungs- oder Abschleppfahrzeugen in einem Notfall
  • bei Leerfahrten, die mit den vorigen Punkten zusammenhängen
  • mit Fahrzeugen, die gemäß Bundesleistungsgesetz im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand herangezogen werden können
Nicht alle Lkw sind vom Sonntagsfahrverbot betroffen. Ausnahmen gelten z. B. für die Transporte bestimmter Güter.
Nicht alle Lkw sind vom Sonntagsfahrverbot betroffen. Ausnahmen gelten z. B. für die Transporte bestimmter Güter.

Des Weiteren legen auch § 35 StVO sowie ein Katalog von der Verkehrsministerkonferenz für das Lkw-Fahrverbot an Sonntagen Ausnahmen fest. Von diesem sind damit folgende Fahrzeuge ebenfalls ausgeschlossen:

  • Fahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes, des Zolldienstes, der Straßendienste, der Straßenverwaltung und der NATO-Truppen
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten
  • Fahrzeuge, deren beförderte Gegenstände fest zum Inventar gehören, z. B. Schausteller- oder Filmfahrzeuge
  • Zugmaschinen, deren alleiniger Zweck darin besteht, andere Fahrzeuge zu ziehen
  • Zugmaschinen sowie Sattelzugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast maximal 40 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts beträgt

Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot

Fahrer, deren Fahrten nicht unter die oben aufgelisteten Lkw-Fahrverbot-Ausnahmen fallen, können gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO eine Sondergenehmigung beantragen. Dies muss bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks geschehen, in dem entweder die Ladung aufgenommen wird oder sich der Wohnsitz, der Firmensitz oder eine Zweigniederlassung des Antragstellers befindet. In der Regel handelt es sich hierbei meist um das Landratsamt oder die Stadtverwaltung.

Die Sondergenehmigung, um vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen zu werden, ist schriftlich zu beantragen. Üblicherweise stellt die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein entsprechendes Formular auf ihrer Webseite zur Verfügung. Außerdem sind Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1, des Anhängerscheins sowie der Fracht- und Begleitpapiere beizulegen.

In den meisten Fällen werden bei einer solchen Antragstellung jedoch nur für dringliche Transporte Sonntagsfahrverbot-Ausnahmen bewilligt. Wirtschaftliche Interessen allein sind dafür nicht ausreichend.

Wer ohne entsprechende Sondergenehmigung gegen das Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Hat der Fahrzeughalter den Verstoß wissentlich zugelassen oder sogar angeordnet, droht ihm ein Bußgeld von 570 Euro.

Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot

Gilt für das Diesel-Fahrverbot das Gleiche wie fürs Sonntagsfahrverbot bezüglich der Ausnahmen?
Gilt für das Diesel-Fahrverbot das Gleiche wie fürs Sonntagsfahrverbot bezüglich der Ausnahmen?

Doch nicht nur das Sonntagsfahrverbot schränkt Lkw-Fahrer ein. Sie müssen sich zunehmend auch mit Diesel-Fahrverboten auseinandersetzen. Welche Ausnahmen existieren hier?

Tatsächlich kann jede Stadt, die ein Diesel-Fahrverbot erlässt, selbst bestimmen, wie dies konkret umzusetzen ist. In Berlin, wo ein solches Verbot voraussichtlich im Juni 2019 eingeführt wird, sind beispielsweise Ausnahmeregelungen für Anlieger geplant, in Darmstadt für örtliche Handwerker. Ausnahmen für Gewerbetreibende sind in Gelsenkirchen vorgesehen.

Es gibt hier aber wie beim sonntäglichen Lkw-Fahrverbot auch generelle Ausnahmen, welche in allen Städten Gültigkeit haben. Diese sind in Anhang 3 der 35. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) verankert:

  • Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • mobile Maschinen und Geräte
  • Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
  • Fahrzeuge zum Transport von außergewöhnlich gehbehinderten, hilflosen oder blinden Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ erforderlich)
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Oldtimer mit „H“- oder rotem Kennzeichen
  • unaufschiebbare Fahrten ziviler Kfz im Auftrag der Bundeswehr zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen, sofern sie zu einem Nichtvertragsstaat des Nordatlantikpaktes gehören und sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten

Außerdem gelten für das Diesel-Fahrverbot ebenfalls die Ausnahmen gemäß § 35 StVO. Demnach dürfen auch Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. ungeachtet ihrer Schadstoffklasse weiterhin die Diesel-Fahrverbotszonen befahren.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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5 Kommentare

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  1. Monika H
    Am 19. November 2023 um 10:59

    Grüße ! ich habe einen 12 t. ausgebaut zum Wohnmobil. Er hat aber noch keine Umschreibung zum Womo. Das derzeitige Leergewicht ist 8080 kg. Ich habe keine Fahrerkarte, weil ich nicht gewerblich fahre, sondern in meinem LKW wohne. Wenn ich nun Sonntags zu meiner Familie fahren will, etwa 80 km entfernt, darf ich dahin fahren? Oder brauche ich da eine schriftliche Erlaubnis ? Es grüßt M H.

  2. Bojan
    Am 1. Juli 2022 um 13:19

    Dear,

    We are driving ice-cream from North Macedonia to United Kingdom with veterinary inspection and got to load on Ferry from Rotterdam to Felixstowe for which ferry we are making booking 5 to 6 days earlier because there is just 12 spaces for complete truck with semi-trailer all the rest is just trailers but because NON-EU Nortm Macedonia could not split the cargo….

    Is there any exception for Ice-Cream on -24 Celsius especially in the summer when outside is +35 and because of strict conditions for ferry on Rotterdam Felixstowe?

  3. Ralf F
    Am 2. April 2021 um 18:35

    das ist aber komisch bin heute nach Luxemburg gefahren und man glaubt es kaum jede menge LKW,s unterwegs obwohl Feiertag ist in Richtung
    Luxemburg so wie von Luxemburg Komment aber keine Deutsche Kennzeichen Bin selbst Berufs Kraftfahrer und finde das nicht in Ordnung
    und das waren nicht alles Lebensmittel Transporte da sollte mall Öfter Kontrolliert werden
    das Kann ja wohl nicht sein

  4. Christian
    Am 9. Dezember 2019 um 14:46

    Lkw mit Anhänger, sofern es sich dabei um Wohnanhänger handelt oder sie Sport- und Freizeitzwecken dienen und eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

    Ist damit das ganze gespann gemeint, oder nur der Anhänger?

    Beispiel :
    Zugfahrzeug 3000 kg zulässige gesamtmasse + 1600 kg Wohnwagen.

    Darf ich dann Sonnntags fahren?

  5. Herz
    Am 28. Oktober 2019 um 16:11

    Hallo, kann mir jemand sagen ob ich am Feiertag für Frisch geernteten Weißkohl der zur Verarbeitung 450 km in Richtung Süden gefahren werden soll ich eine Ausnahmegenehmigung brauche ?

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