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Darf das Handy bei roter Ampel genutzt werden oder droht ein Bußgeld?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Handyverbot am Steuer und am Fahrradlenker

Das Handy ist bei roter Ampel tabu - es sei denn, der Motor ist aus.
Das Handy ist bei roter Ampel tabu – es sei denn, der Motor ist aus.

Im deutschen Straßenverkehr gilt ein striktes Handyverbot. Dieses betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Fahrradfahrer. Die Ablenkung durch das Smartphone bzw. Handy wird also als zu groß angesehen, weswegen es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.(§ 23 Abs. 1a StVO)

Was dies nun in der Praxis bedeutet und wie die neue Technik den Autofahrern hilft, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Darf an der roten Ampel das Handy in der Hand genutzt werden?

Solange der Motor läuft, ist die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung nicht gestattet.

Gilt die Start-Stopp-Funktion als Ausschalten des Motors?

Nein, hier befindet sich der Motor in der Regel in einer Wartestellung ist nicht komplett ausgeschaltet. Somit ist es auch hier nicht erlaubt, das Handy in die Hand zu nehmen.

Welche Bußgelder drohen, wenn das Handy an der roten Ampel genutzt wird?

Fahrer erhalten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner Handy am Steuer

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Video: Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Thema “Handy am Steuer”.

Regelungen der StVO

Paragraph 23 StVO hält für Verkehrsteilnehmer zwei Punkte fest.

  1. Darf das Handy nicht genutzt werden, sofern es dafür aufgenommen werden muss oder gehalten wird (§ 23 StVO Abs. 1a),
  2. sofern das Fahrzeug allerdings steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, gilt die Regelung nicht (§ 23 StVO Abs. 1b).

An der Ampel kurz das Smartphone checken: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich gilt erst einmal, dass für eine Missachtung des Handyverbots im Straßenverkehr ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Darauf sind das Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt vermerkt. Für Radfahrer fällt die Strafe geringer aus, denn diese zahlen 55 Euro.

Wer den Paragraphen aufmerksam gelesen hat, dem dürfte eine Situation in den Kopf kommen, in der es erlaubt sein könnte, dass Handy am Steuer zu nutzen – nämlich an roten Ampeln, sofern der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist.

Es ist jedoch nicht erlaubt, dass Handy an der roten Ampel zu nutzen, sofern der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist. In diesem Fall greift § 23 Abs. 1b StVO.

Start-and-Stop an der Ampel: Wie die neue Technik hilft

Möchten Sie das Handy an der roten Ampel nutzen, benötigen Sie eine Freisprechanlage.
Möchten Sie das Handy an der roten Ampel nutzen, benötigen Sie eine Freisprechanlage.

Das Handy darf also an roter Ampel nicht genutzt werden – auch wenn der Motor über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten dürfen Autofahrer während der Wartezeit an der Ampel also nicht mehr kurz telefonieren, eine SMS schreiben oder die Uhrzeit checken – ein Bußgeld droht ansonsten.

Einspruch einlegen, wegen falschem Bußgeldbescheid

Erhalten Sie einen Bescheid, weil Sie das Handy am Steuer trotz „rote Ampel“ nutzten, kann ein Gang zum Anwalt helfen. Dieser kann Sie beraten, ob sich ein Widerspruch lohnt. Ob ein Einspruch lohnenswert ist, hängt immer von Einzelfall ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Eventuell hielten Sie das Handy doch noch in der Hand, während der Motor lief.

Bedenken Sie an Ampeln auch immer, dass die Rotphasen unterschiedlich eingestellt sind und es unter Umständen schon nach wenigen Sekunden auf Grün schaltet, dann sollten Sie abfahrbereit sein, um nicht den Zorn anderer Verkehrsteilnehmer auf sich zu ziehen.

Die Nutzung einer Freisprechanlage oder der Sprachfunktion schützt Sie nicht nur vor der dem Ärger der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch vor einem Punkt und einem Bußgeld, denn dann ist das SMS-Schreiben und Telefonieren auch mit laufendem Motor und während der Fahrt erlaubt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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21 Kommentare

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  1. Corinna
    Am 2. Juni 2022 um 16:59

    Die große Frage ist doch: Wann ist bei einem Elektroauto der Motor “an”?

  2. jz
    Am 30. März 2022 um 21:58

    Hallo ich hab einen Bußgeld Bescheid bekommen weil ich an einer Roten Ampel mein Handy aufgehoben habe welches aus seiner Halterung gefallen ist. ich habe das handy lediglich ausgemacht und weggelegt. Ich bin azubi und würde mir diese lächerlichen 100€ gerne sparen. kann ich dort eine email hin schreiben mit dem Paragraph 23 abs. 1b. Stvo und den hergang erklären ohne das es im schlimmsten fall noch teurer wird oder habe ich in jeder hinsicht einen Kostenanstieg wenn ich meine seite Schildere ?

  3. Jess
    Am 28. August 2021 um 8:58

    Kann man auch auf Privatgrund sanktioniert werden? Wenn zB die Zündung an ist um ein Foto vom km-Stand zu machen?

  4. Andreas
    Am 19. Juli 2020 um 15:06

    Wie sieht es mit einer reinen Digitalkamera aus, wenn ich an einer roten Ampel als Fahrer bei laufendem Motor ein Foto mache?

  5. Sabrina
    Am 5. Februar 2019 um 23:29

    Habe ein Bußgeld bekommen da ich an der roten Ampel das Handy in der Hand hatte. Aber der Motor war aus und der Zündschlüssel war umgedreht

  6. Philippe
    Am 25. Januar 2019 um 13:07

    Hallo, wie sieht es aus wenn das Smartphone durch eine Freisprecheinrichtung am Auto befestigt ist und man nur kurz am Handy etwas eingibt?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:38

      Hallo Philippe,

      in der Regel gilt das als Benutzung und ist untersagt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Harald
    Am 4. September 2018 um 14:49

    Ich hätte gerne gewusst, wenn ich nicht telefoniere und auch keine Nachrichten Checke sondern statt dessen an einer roten Ampel stehe und ein Foto mache, ist das dann auch verboten oder wird mit Busgeld geahndet ?
    Rein theoretisch könnte ich dafür ja auch einen Fotoapparat verwenden …

    Grund der Frage ist, ich wollte die Verkehrssitutation (aufgestellte Schilder) für einen Bekannten fotografieren und habe dabei jedoch einen Verkehrssünder geknippst. Ich will mich natürlich nichts selbst belasten wenn ich das Foto an die Polizei weiter gebe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 10:32

      Hallo Harald,

      laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Az.: 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi dürfen Sie am Steuer keine Fotos machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Henning
    Am 19. August 2018 um 12:06

    Hallo,

    wie sieht es denn nun mit Fahrradfahrern aus? Hier gibt es weder einen Motor noch eine Start-Stopp Automatik. Darf der Fahrradfahrer bei Stillstand an der roten Ampel das Telefon benutzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 10:55

      Hallo Henning,

      für Fahrradfahrer sollte dies im Regelfall erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. S.B.
    Am 5. Januar 2018 um 15:13

    Gemäß Verweis auf das Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Hamm Beschl. v. 09.09.2014, Az. 1 RBs 1/14 wäre eine Nutzung des Handys während zulässig, sofern der Motor aus ist, weil “[…] es tatsächlich keine Rolle spielt, ob der Schlüssel im Zündschloss gedreht wird oder ob die Automatik das Fahrzeug abschaltet – beides erlaubt das straffreie Telefonieren am Steuer.”

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 10:23

      Hallo S.B.,

      beachten Sie, dass Ihr zitiertes Urteil aus dem Jahre 2014 stammt. Am 19.10.2017 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, in der u.a. auch dieser Punkt präzisiert wird. Demnach ist das fahrzeugseitige automatische Abschalten des Motors kein Ausschalten des Motors im Sinne der Vorschrift (§ 23).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ak
        Am 20. Februar 2018 um 18:55

        Und wie soll es bitte von außen erkennbar sein, ob der Motor durch start stop oder manuell angestellt wurde?
        Im Zweifel wird hier nicht kontrolliert /sanktioniert werden, da es bei Anfechtung eben regelmäßig nicht nachweisbar sein wird.

        • HS
          Am 21. September 2018 um 8:27

          Im Zweifelsfall, falls der Autofahrer behauptet, der Motor war komplett aus, wird wohl der Richter über die Glaubwürdigkeit entscheiden müssen.
          Praktisch gesehen: wenn ich im normalen Stadtverkehr unterwegs bin und die Ampelphasen sehr kurz sind, lohnt sich er Blick aufs Smartphone gar nicht. Stehe ich am Bahnübergang oder an der nervigen Ampel auf meinem Arbeitsweg, die Phasen von 3 min. hat, stelle ich die Automatik auf P und schalte die Zündung aus, falls ich da aufs Smartphone schauen will. Das natürlich nicht unbedingt, wenn ich ganz vorne in der Schlange stehe;-) Würde mich dann die Polizei überprüfen, kann ich denen sofort zeigen, dass das Auto AUS ist.

  10. Sven M.
    Am 8. Oktober 2017 um 13:00

    Also ich habe selten so was unlogisches gelesen! Wo ist das Problem, wenn an einer roten Ampel der Motor an ist und man das Handy KURZ checkt? Aber Zigaretten suchen, eine Kippe rausholen, anmachen und ausmachen ist während der Fahrt erlaubt, was meines Achtens nach viel, viel Straßenverkehrs gefährdeter ist. Hier sind deutlich mehr Handgriffe erforderlich und man ist deutlich abgelenkter. Könnte mir das bitte jemand erklären, am besten jemand, der solche Gesetze bewilligt. MfG

  11. A
    Am 6. Juni 2017 um 23:53

    Wisst ihr, ich glaub ich nerv jetzt meine Mitfahrer indem ich grundsätzlich an der roten ampel den Motor ausschalte, damit ich kurz die mp3 wechseln kann.

    Oh scheiße, grün, Handy weglegen, motor starten, gang+kupplung wieder unter kontrolle kriegen, ja mit ausgeschaltetem motor ist der verkehr noch entspannter, wenn die leute genervt anfangen hinter mir zu hupen weil ich kurz ma die Musik ander roten ampel ändern wollte ohne in gefahr zu laufen 60 tacken dafür zu blechen.

    • Basti
      Am 15. Oktober 2018 um 17:04

      Du könntest auch einfach deine Mitfahrer darum bitten, die mp3 zu wechseln

    • Sebastian
      Am 15. Oktober 2018 um 17:03

      Du könntest auch einfach deine Mitfahrer darum bitten, kurz die mp3 zu wechseln.

  12. Sandra
    Am 29. März 2017 um 16:10

    Was ist mit Navigations-Apps auf dem Smartphone? Mein Ziel stelle ich ja ein, bevor ich losfahre. Was ist aber, wenn eine Straße gesperrt ist, ich deswegen etwas in die App eingeben muss, aber keine Möglichkeit finde, kurz auf die Seite zu fahren (ist mir kürzlich in eine fremde Großstadt passiert)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 10:08

      Hallo Sandra,

      solange der Motor angeschaltet ist, gilt der Tatbestand als erfüllt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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