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Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie ist das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Wie wird das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?
Wie wird das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben?

Die Frage, ab wann genau eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sorgt immer wieder für Streitigkeiten vor Gericht. So halten sich wacker die Gerüchte, dass bereits eine Kreuzung oder eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung aufheben. Schließlich würde jemand, der mit dem Auto auf die neue Straßen einbiegt, ohne weiteres Schild nichts von dem auf dieser Strecke geltenden Tempolimit wissen.

Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Zwar braucht es nicht immer ein separates Schild, um die Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben zu markieren. Dennoch gibt es diesbezüglich Erklärungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Auf diese werden wir zunächst eingehen, bevor wir uns weiteren Regeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung und ihrem Ende widmen.

FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Wodurch wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung kann durch ein Verkehrsschild aufgehoben werden. Wie dieses aussieht, erfahren Sie hier.

Wann wird nicht durch ein Verkehrsschild angezeigt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?

Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann auch durch ein Zusatzzeichen angezeigt werden, auf dem angegeben ist, für welche Strecke das Tempolimit besteht. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch aufgehoben, wenn diese in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen angezeigt wird und die Gefahr nicht mehr besteht.

Wie kann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden?

Wann die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird durch ein Ortseingangs- bzw. ein Ortsausgangsschild gekennzeichnet.

Wie regelt die StVO bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung ihre Aufhebung?

Im Anhang der StVO sind vier Anlagen, welche die Verkehrszeichen angeben und erklären, die auf den deutschen Straßen für Sicherheit und Ordnung sorgen sollen. Dabei sind nicht nur die verschiedenen Zeichen aufgeführt, durch welche eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben werden kann, sondern auch erläutert, wann es dafür kein explizites Schild gibt.

Zum Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung sagt die StVO:

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Für den ersten angesprochenen Punkt bedeutet dies: Ist ein Streckenverbotszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzen Ziffern), so ist für diesen Fall darunter auch eine Meter- oder eine Kilometeranzahl angegeben. Nach dieser Streckenangabe endet die Geschwindigkeitsbegrenzung, ohne dass es ein weiteres Verkehrszeichen dafür gibt.

Mit einem Gefahrenzeichen im Zusammenhang mit dem Verbotszeichen (bzw. in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Zeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung) ist bspw. der Hinweis auf eine enge Kurve oder ein Gefälle gemeint, in der ein niedrigeres Tempolimit gilt. Nach dem Ende der Kurve ist aber diese niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. Die Aufhebung derselben wird in der Regel nicht durch ein separates Zeichen markiert. Stattdessen wird gesunder Menschenverstand vorausgesetzt: Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits.

Hier besteht übrigens auch ein Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild als Marker für das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung bzw. Beginn einer neuen. So gilt, sofern nicht durch ein explizites Zeichen anders angegeben, grundsätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts von 50 km/h für alle Kfz-Typen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts liegt, je nach Kfz, bei 60 km/h, 80 km/h oder 100 km/h.

Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben: Welches Schild kennzeichnet das Ende eines Tempolimits?

Mit solch einem Verkehrszeichen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben - es gibt dafür aber auch andere Wege.
Mit solch einem Verkehrszeichen gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung als aufgehoben – es gibt dafür aber auch andere Wege.

Natürlich gibt es dennoch Verkehrszeichen, die das Ende einer solchen Beschränkung angeben. In der Anlage 4 Abschnitt 7 “Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote” der StVO sind diese Zeichen aufgeführt. Schilder, nach denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist, sind die folgenden Zeichen:

  1. Zeichen 278: Dies ist ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand, grauen Ziffern und fünf quer darüber verlaufenden Balken. Die Ziffern geben jene Beschränkung an, die mit diesem Zeichen endet.
  2. Zeichen 282: Ein rundes weißes Schild mit schwarzem Rand und ebenfalls fünf Querbalken. Diese Beschilderung markiert das Ende jeglicher Verbote, die auf dieser Strecke zuvor aufgestellt wurden.

Verschiedene Verkehrszeichen die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, haben wir nachfolgend zusammengestellt:

VZ 278: Ende der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit
VZ 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
VZ 279: Ende der vorgeschriebenen
Mindestgeschwindigkeit
VZ 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
VZ 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote
VZ 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits­beschränkungen und Überholverbote
VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 310: Ortstafel Vorderseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite
VZ 311: Ortstafel Rückseite

Unterwegs auf der Autobahn: Wann ist hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Wie in der StVO vorgeschrieben endet gemäß deutschem Verkehrsrecht ein Tempolimit erst dann, wenn es durch eine Beschilderung explizit oder implizit (vorher wurde eine Streckenangabe oder eine Gefahrenstelle angegeben) gekennzeichnet ist. Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.

Wer sich über ein Tempolimit hinwegsetzt, der riskiert, je nachdem, wie viele km/h er es überschreitet, ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen gar ein Fahrverbot. Sie sollten daher genau darauf achten, wo eine Geschwindigkeitsbegrenzung tatsächlich aufgehoben ist.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben
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56 Kommentare

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  1. Horrex
    Am 2. Februar 2024 um 9:10

    Moin Liebe Fotojunkies :-)
    Folgende Situation…. gedankliche Fahrt für Euch:
    Innerorts, zweispurig 60 beschildert, ich fahre stadtauswärts Richtung Autobahn die Neuländer Straße in Hamburg-Harburg mit 72 auf der linken Spur. Seitenstraße geht rechts ab, ich fahre weiter, dann kommt wieder ein 60 Schild ca. 50m hinter der Seitenstraße (Großmoorbogen). Mir fällt auf, Butterbrotdose vergessen…. Mist, ganze Strecke zurück nach Hause…. ca. 100m nach dem letzten 60 Schild kommt ein sehr sehr großer Kreisverkehr. Ich also dem Kreisverkehr gefolgt und setze unvermindert meine Geschwindigkeit dann entgegengesetzt zur ursprünglichen Fahrtrichtung fort, und fahre somit wieder stadteinwärts. Jetzt – BLITZ – !!!! Dann Bußgeldbescheid und daraus geht zulässige Geschwindigkeit 50km/H hervor. Verstoß 22km/h. Ich fahre die ganze Strecke nochmals ab, filme alles auch zur Dokumentation und merke, das weder eine Änderungsbeschilderung, Ortsausgangs- oder Eingangsschild kommt, noch eine Aufhebung oder ähnliches. Ich dachte wie auch alle anderen denen ich das Video gezeigt habe, das dort 60 ist. Jetzt ist guter Rat teuer. Was meint Ihr…………

  2. Steve
    Am 31. Januar 2024 um 14:57

    Hallo, ich bin mir etwas unsicher bezüglich folgender Situation. (Kurzform unten)
    Ich war auf der Autobahn (A2 – Sachsen Anhalt) unterwegs, welche auf 80 km/h begrenzt war.
    Anschließend wurde auf einer Anzeigetafel das VZ – 278 – “80 km/h” angezeigt.
    Auf dieser Autobahn waren auch Blitzer positioniert.

    Meine Befürchtung oder Frage ist, welche Geschwindigkeit nach dem Verkehrszeichen erlaubt ist oder wäre.
    Es wurde danach keine Begrenzung erteilt, gilt dann “unbegrenzt”?
    Ich weiß über die Richtgeschwindigkeit bescheid, meine Frage ist nur ob ich mir nun Gedanken machen muss.

    Kurzform:

    Autobahn begrenzt auf 80 km/h – VZ 278 (Graue 80 – durchgestrichen – auf weißem Schild ((Anzeigetafel)) )
    Keine Begrenzung weder Schild noch Anzeigetafel

    –> Welche Geschwindigkeit darf gefahren werden? <–

    War mit ca. 170-180 km/h unterwegs als ich den Blitzer erblickte (kein Blitz zu sehen gewesen)

  3. Peter
    Am 16. August 2023 um 19:10

    Hallo,

    folgende zwei Szenarien, die mir täglich begegnen, beschäftigen mich:

    1. Bundesstraße mit baulich getrennten Fahrtrichtungsspuren und durch Schild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h wird an Stelle x zur Autobahn, angezeigt durch das Autobahnschild (Schild 330.1). Es gibt danach kein weiteres Schild hinsichtlich Geschwindigkeitsbegrenzung oder Aufhebung derselben. M.E. gilt ab Autobahnbeginn damit Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Alle bisher genutzten Navis zeigten und zeigen hier weiterhin 100 an. Gibt es eine Regel, die das begründet?

    2. Bundesstraße ohne baulich getrennte Fahrtrichtungsspuren und durch Schild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bleibt nach einer Ampelkreuzung weiterhin eine Bundesstraße, jedoch steht dort das Schild “Kraftfahrstraße” und kein weiterer Hinweis auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Aufhebung. Gilt hier, wie im Navi angezeigt, weiterhin Tempo 70 oder ist, wie von mir durch das Verkehrsschild “Kraftfahrstraße” interpretiert, 100 freigegeben?

    Besten Dank für eure Einschätzungen!

  4. Lars
    Am 27. Juni 2023 um 7:14

    Situation: ich fahre mit dem LKW auf einer Bundesstraße die auf zwei Spuren aufgeteilt ist pro Fahrtrichtung. In der Mitte ist eine Leitplanke. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird von 70 auf 100 aufgehoben. 200m später steht ein Schild für LKW zwischen 22-6 Uhr 70km/h (Lärmschutz). 6:27 Tempomat auf Punkt 80 km/h und trotzdem geblitzt. Aber warum?

    • Linden
      Am 29. Januar 2024 um 14:06

      Da hier im Text nicht´s von einer Autobahn oder Kraftfahrstraße mit Autobahnänlichen Bauweise steht, gilt hier für KFZ über 7,5 to natürlich 60 und nicht 80 Km/h. Die von Ihnen angesprochene Baulichetrennung ohne VZ 331 Kraftfahrstraße.

  5. Joachim p
    Am 1. Februar 2023 um 9:59

    Hallo allerseits,

    Ich habe folgende Frage: Ich fahre auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h und sehe in etwa 200m Entfernung ein Schild “Zulässige Höchstgeschwindigkeit” 80 km/h. Darf ich bereits so beschleunigen, dass ich ab dem 80-Schild auch tatsächlich 80 km/h fahre, oder darf ich erst ab dem 80-Schild auf 80 km/h beschleunigen?

    • Khanh
      Am 29. Juli 2023 um 1:00

      Hallo Joachim P.,

      man darf erst auf Höhe des Verkehrsschildes beschleunigen, da vor dem Schild noch die vorherige Geschwindigkeit von 50km/h gilt wäre eine Beschleunigung vor dem Schild über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Überschreitung dessen und könnte entsprechend auch geandet werden. Selbiges gilt z. B. beim verlassen eines Ortes, da darf man auch erst beschleunigen, wenn man das Ortsendeschild erreicht hat.

  6. Reiner
    Am 17. November 2022 um 19:26

    innerorts gilt eine Geschwindigkeits-Begrenzung von 30 kmh, wird diese durch das Ortsende-Schild 311 aufgehoben, oder muß zusätzlich eine Ende 30 kmh aufgestellt sein?

  7. Bytedieb
    Am 30. Juni 2022 um 7:46

    Situation: Ortsausgangsschild (Vmax. 100 km/h), wegen einer entfernten Kurve dann ein 70er Schild (Vmax. 70 km/h), grünes Schild mit Ortsnamen, 50er Schild (Vmax. 50 km/h), 30er Schild (Vmax. 30 km/h), Hauptstraßenschild, weil eine Querstraße hinter diesem Schild kommt. Alles spielt sich außerorts ab.

    Derjenige, der aus der Querstraße kommt, die hinter dem Hauptstraßenschild liegt, fährt auf die Landstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung (Vmax. 100 km/h), weil er das 30er Schild nicht sehen kann.

    Meine Frage: Hebt das Hauptstraßenschild die Geschwindigkeitsbegrenzung auf?

  8. Markus
    Am 1. Juni 2022 um 21:51

    Wie sieht das aus, wenn ich aus einer 30er Zone Innerorts in eine 50er Zone außerorts fahre (50er schild nach dem Ortsausgangsschild) und ca 300m später folgt das unbegrenzt Schild mit der Aufhebung der 50er Zone. Dann gilt doch Tempo 100 oder?

  9. Enrico
    Am 28. Januar 2022 um 19:30

    Hey,
    ich wurde geblitzt,weil ich dachte das das 30’iger Schild aufgehoben wurde.
    Ich hatte immer gedacht,das wenn eine 30’iger Zone beginnt und später auf der entgegen kommende Straßenseite auch die gleiche Zone beginnt,ist sie für mich aufgehoben,obwohl bei mir dann kein Schild mehr kommt.
    Hoffe ich habe es irgendwie verständlich ausgedrückt.
    Ortseingangsschild-> normal 50 -> dann kommt das Schild mit 30 und dann nix mehr -> bing und ich wurde geblitzt
    von der anderen Seite kommend
    Ortseingangsschild -> normal 50 -> Blitzer -> 30’iger Schild -> Ortsausgangsschild

    deswegen dachte ich das die 30 mit dem Schild auf der anderen Seite aufgehoben wurde

    Gruß

  10. Claudia
    Am 25. November 2021 um 11:56

    Hallo zusammen,

    hätte mal eine Frage: wenn ein 30 km/h Schild + Baustelle aufgestellt wurde, aber es seit fast 2 Wochen keine Baustelle dort ist,
    muss man sich daran immer halten, obwohl es offensichtlich ist, dass das Schild vergessen wurde?

    Vielen Dank.

  11. Konax
    Am 25. August 2021 um 6:51

    bin auf der landstraße und es ist 70km/h per schild vorgegeben. 100m später folgt ein vorfahrtszeichen Schild an einer kreuzung und gleich danach werde ich geblitzt, ist hier die 70km/h nun nicht mehr gültig? wie ist es geregelt außerorts?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. September 2021 um 11:01

      Hallo Konax,

      Grundsätzlich dürfen wir keine Rechtsberatung geben. “Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. David
    Am 5. Juli 2021 um 22:09

    Was gilt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Autobahn-ähnlichen Bundesstraße mit zwei Streifen pro Richtung und einer Trennplanke bzw nur einer durchgezogenen Linie, die die Fahrtrichtungen trennt, die kein Tempolimit ausgeschildert haben? Wenn ich aus einer seitlichen Kurve drauf fahre, darf ich einfach losdüsen?

    Oder: Was, wenn 200m vor der Einfahrt für Fahrer auf der Straße ein 100km/h Schild steht, das ich beim Auffahren aus meiner Perspektive nie zu sehen bekomme?

    Ich habe das hier dazu gefunden, aber langsam weiß ich nicht mehr was gilt.

    autoirrtum.de/tempolimit-zweispurige-bundesstrassen/

    Der Artikel verweist auf die StVO:

    gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

  13. Ralf
    Am 4. Mai 2021 um 11:59

    Landstraße ausserorts darf man 100 kmh fahren, dass ist mir klar. Wenn aber ein Schild mit 70 kmh aufgestellt ist, gelten dann die 70 kmh oder nur bei Nässe? Oder darf man auch dann 100 kmh fahren?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

  14. Ursel
    Am 18. Dezember 2020 um 12:09

    Kann man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben bei folgender Situation?:
    Landstraße zunächst Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf 70 km/h – kurz danach Aufhebungsschild (also 100 km/h zulässig) – dann leerer Pfosten – plötzlich bald danach ein Schild mit 50 km/h. Zwischen dem Aufhebungsschild unf 50-er Schild sind wenige 100 m (300-400 vielleicht). Für einen Ortsunkundigen ist so ein Sachverhalt regelrecht eine Falle, weil man eine Vollbremsung hinlegen muss.

  15. Inge Sch
    Am 15. November 2020 um 18:01

    Hebt eine am Boden aufgzeichnete Geschwindigkeitsbegrenzung das vorherige Schild auf

  16. Hans-Peter
    Am 14. Oktober 2020 um 13:53

    Liebe Redaktion,

    aktuelle Situation:

    Außerorts Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h wegen Baustelle.
    Dann das Ortseingangsschild ca. 20m dahinter.
    Dort beginnt aber auch erst die eigentliche Baustelle.
    Wer ist “stärker”?
    Der Orsteingang, also direkt wieder 50km/h, oder die Beschränkung auf 30km/h vorher bis die Baustelle zuende ist?

    Gibt es generell irgend welche Regelungen, die sich widersprechende Schilder stärker oder schwächer machen, wenn diese nahe beieinander stehen?

    Vielen Dank!
    LG

  17. Gül
    Am 8. Oktober 2020 um 0:16

    Hallo zusammen,
    könnt ihr mich Bitte aufklären, wie es jetzt mit nach jeder Kreuzung und Einmündung ist?
    Also stimmt das nicht, dass nach Kreuzungen oder Einmündungen die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist? Weil ich generell, wenn ich vor einer Kreuzung oder Einmündung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h hatte, danach wo kein Schild mehr ist, wieder 50 km/h fahre, wie man es so gelernt hat.
    VG aus Berlin

  18. HJG
    Am 6. September 2020 um 13:05

    Hallo liebe Mitleser.

    Ich habe auch mal eine Frage, die mir in dem Zusammenhang auf der Seele brennt.
    Folgender Sachverhalt: Autobahnkreuz, hier generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Kurz nach der Autobahnauffahrt, ausserhalb der Autobahn, eine Baustelle. Hier wurde die Geschwindigkeit auf 80 reduziert wegen Baustellenausfahrt. Soweit alles verständlich. An einem Sommerabend, gegen 20 Uhr bin ich diese Strecke gefahren. Die Baustelle komplett einsehbar, kein Fahrzeug oder Bauarbeiter auf der Baustelle. Dadurch, das ich auf die Baustelle gesehen habe, habe ich die Geschwindigkeitsreduzierung nicht beachtet. Geblitzt wurde ich dann mit 103 km/h. Jetzt meine Frage: Hätte das Schild, das die Geschwindigkeit wegen der Baustelle reduziert (80km/h), nicht aufgehoben werden müssen, sowie die Gefahr nicht mehr besteht?

  19. Stephan
    Am 16. Juli 2020 um 9:03

    Ich habe mal einen konkreten Fall: Bei uns ist eine Kreisstraße für Asphaltierungsarbeiten gespert. Die Straße müßte aber, um in südliche Richtung zu gelangen, gequert werden. Es sind ausschließlich Absperrbarken und Hinweissschilder aufgestellt, das Anlieger bis zur Baustelle in die, an die Kreisstraße grenzenden Straßen einfahren dürfen. Es gibt keinerlei Umleitungsschilder. Die Baustelle endet auf einer Seite an einer Kreuzung zu einer Bundesstraße. Diese Bundesstraße soll wohl auch als Umleitung genutzt werden, wie gesagt: keinerlei Umleitungsschilder. Die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt in Richtung Süden ca. 50m vor der Kreuzung zur Baustelle. Nun sind aber, in Richtung Süden, weitere Schilder aufgestellt worden, über sage und schreibe 5km. Diese Schilder sind offensichtlich der Baustelle zuzuordnen. Nun gibt es aber in diesem Bereich von 5km diverse Einfahrten und Kreuzungen hinter denen kein Schild steht. Allerdings steht nach diesen 5km ein Schild, welches diese Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt. Es kann doch nicht sein, das 1tens solche eine Beschränkung, die defacto keinen Sinn hat, über so eine Strecke richtig sein kann und 2tens jeder, der aus diesen Einfahrten und Kreuzungen auf die Bundesstraße abbiegen unter Generalverdacht gestellt wird. Ich habe in der Fahrschule gelernt, ist aber auch schon 40 Jahre her, daß ALLE Beschränkung durch drei Faktoren aufgehoben sind. 1. durch ein entsprechendes Schild, 2. durch eine Kreuzung bzw. Einmündung, 3. wenn der Grund für die Behinderung offensichtlich vorbei ist. Hat sich da was geändert?

    Gruß

  20. Lothar N.
    Am 5. Juli 2020 um 15:26

    Guten Tag, eine spannende Sachlage. Bei uns steht die Kombination grünes Ortsschild mit 50 km/H (in einer unübersichtlichen Kurve). Das ist ja kein Gefahrenzeichen. Wie lange gilt dann das Limit? Gilt es auch nach Ende des grünen Ortsbereichs (nur Ortsschild auf der anderen Straßenseite)?
    Muß es aufgehoben werden?
    Bin mal gespannt was da als Antwort kommt.

    Lieben Gruß und danke für die Infos.

  21. Lukas
    Am 14. Juni 2020 um 10:40

    Hallo, ich würde mal gerne wissen, ob es richtig ist, dass nach einem Kreisverkehr die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2020 um 16:20

      Hallo Lukas,

      gemäß eines Urteils des OLG München (Az.: 24 U 252/09) hebt ein Kreisverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Janina
        Am 24. August 2022 um 14:58

        Und innerhalb geschlossener Ortschaften nicht oder wie?

  22. K.
    Am 26. Mai 2020 um 17:47

    Am 5.3 vor der Regeländerun bin ich innerorts 52 kmh auf einer 30ger zone gefahren sprich 22kmh zu viel mit welchen urteil muss ich rechnen

  23. Ali
    Am 17. April 2020 um 22:29

    Es gab nur ein Autobahnschild am Eingang zum Bus, es dauert etwa 50 cm. ist es unbegrenzt

  24. Jessy
    Am 14. April 2020 um 17:10

    Hallo,

    Ist es richtig, dass wenn ein 30er Schild innerorts (Ort AA) mit einem Warnhinweis für Schule von 07:00 – 17:00 Uhr steht und der Ort AA endet mit dem Ortseingangsschild des Ortes BB, dass hier dann 50 km/h erlaubt sind?

    Gruß

  25. Hugo
    Am 16. März 2020 um 13:48

    Hallo,

    Können das Gesetzartikel wo es steht ‘Welche Geschwindigkeit gilt nach die Gefahr situation beendet hat’ mit mir teilen?
    ‘Ortsbezogene Hochgeschwindigkeit’ oder bested das ‘Zuletzt vor der Gefahr angegeben Geschwindigkeit’?

    Ich kann Eure Erklärung in Gesetz nicht finden.
    __________________________________________________
    Artikel: “… Mit einem Gefahrenzeichen im Zusammenhang mit dem Verbotszeichen (bzw. in diesem Fall im Zusammenhang mit dem Zeichen zur Geschwindigkeitsbeschränkung) ist bspw. der Hinweis auf eine enge Kurve oder ein Gefälle gemeint, in der ein niedrigeres Tempolimit gilt. Nach dem Ende der Kurve ist aber diese niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.

    Danach hat jenes Tempolimit Bestand, das zuletzt vor der Kurve angegeben war. Das gleiche gilt übrigens für die Geschwindigkeitsbegrenzung an einer Baustelle. … Das Ende der Baustelle markiert auch das Ende des Tempolimits”

    VIELEN DANK!!

  26. Manfred
    Am 23. Dezember 2019 um 0:33

    Ich dachte auch immer, dass eine Einmündung die Geschwindigkeitsbegenzung aufhebt.
    Ist diese Annahme nur auf Autobahnen falsch oder auch auf Bundesstraßen?

  27. Rüdiger
    Am 20. Dezember 2019 um 9:43

    Wie will denn einer sehen das ein Tempolimit besteht, der auf die Autobahn auffährt??? oder soll er erst Rückwärts fahren bis das Schild kommt , dass selbe ist doch auch auf einer Bundes oder Landesstrasse wenn ich von einer auf die andere Strasse wechsle. Bei Zonen inner Orts gilt bei einer 30 Zone, wenn die Strasse mit einem Bordstein endet ist die Zone Aufgehoben oder bin ich da auch falsch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 17:56

      Hallo Rüdiger,

      an jeder Auffahrt sind entsprechende Beschilderungen angebracht, sofern örtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Shorty
        Am 29. Februar 2024 um 18:10

        Heißt das also, dass es kein Tempolimit gibt, wenn man auf eine Autobahn auffährt und kein Schild am Rand steht? Oder muss man sich in dem Fall dann an die Richtgeschwindigkeit von 130Km/h halten, da man nicht sicher sein kann, welches Tempolimit nun vorliegt?

  28. Christian
    Am 6. Dezember 2019 um 13:07

    Hallo Zusammen,

    ich hätte auch eine Frage bezgl. Tempolimit-Aufhebung.
    Ich hatte aus meiner Fahrschule noch in Erinnerung, dass mein Fahrlehrer gesagt hatte, dass auch Schilder auf der Gegenseite das Tempolimit aufheben können.
    Beispiel.
    Ich fahre an einem Kindergarten vorbei, wo das Tempo von 70 auf 50 reduziert ist (zwischen 7-16 Uhr). Dieser Kindergarten liegt “ländlich”. Das Tempolimit wird nach dem Kindergarten nicht mit einem Schild aufgehoben. Kann man sich dann an dem Tempolimit-Schild auf der Gegenseite orientieren und wieder 70 km/h fahren? Oder bleiben die 50 km/h limitiert?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Danke
    Christian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:54

      Hallo Christian,

      nein, das ist nicht korrekt. Wenn unter dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild kein Zusatzschild angebracht ist, nachdem das Tempolimit endet, ohne dass ein weiteres Aufhebungsschild folgt, müssen Sie weiterhin 50 km/h fahren. So ein Fall wäre zum Beispiel gegeben, wenn unter dem Tempolimitschild (VZ 274) steht, dass dieses nur für die nächsten 100 m gilt oder wenn das VZ 274 in Kombination mit einem Gefahrenzeichen angebracht ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Steff
    Am 17. Oktober 2019 um 21:49

    Hallo zusammen,
    ich habe seit kurzem eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Markierungsarbeiten auf meiner üblichen Strecke.
    Normalerweise ist in dem Bereich von 100 km/h auf 80 und dann auf 60 begrenzt. Anschließend wird das Limit wieder aufgehoben (60 durchgestrichen).
    Jetzt ist das 80er und 60er Schild abgedeckt, dafür gilt nun 70 und 50. Das Schild, welches das Limit von 60 aufhebt, ist nicht abgedeckt.

    Hebt dieses Schild nun auch das Limit von 50 km/h auf, oder gilt in dem Bereich weiter 50 km/h?
    Mich irritiert die Beschilderung in dieser Baustelle fast täglich.

  30. Hermann
    Am 20. September 2019 um 17:06

    Das ist doch in meinen Augen Blödsinn. Angenommen, ein Autobahnabschnitt wird VOR einer Autobahnauffahrt auf 80 km/h begrenzt und ich fahre nun NACH diesem Schild auf die Autobahn auf. Es steht KEINE Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für mich sichtbar nach der Einfahrt, dann kann doch (eben nach “gesundem Menschenverstand”, wie er oben ja auch einmal sogar lt. StVO genannt wird!!!) ich gar nichts von dem Tempolimit wissen. Wie soll es dann für mich gelten?
    Wenn ich mich richtig erinnere habe ich beim Führerschein machen (ok. war 1972) vom Fahrlehrer eben gelernt, dass NACH einer Krezung außerorts das Tempolimit bzw. andere Verbote wiederholt werden müssen!

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