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Fahrverbot bei Epilepsie: Ist die Fahrtauglichkeit ausgeschlossen?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Autofahren ist bei Epilepsie nicht grundsätzlich verboten

Besteht bei Epilepsie und vorhandenem Führerschein eine Meldepflicht?
Besteht bei Epilepsie und vorhandenem Führerschein eine Meldepflicht?

Ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog kann für unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Überfahren Sie beispielsweise eine rote Ampel oder überschreiten das Tempolimit maßgeblich, ist der Führerschein für einen Monat weg.

Dieser temporäre Fahrerlaubnisentzug soll als erzieherische Maßnahme dienen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein Fahrverbot aus ganz anderen Gründen von einem Arzt ausgesprochen wird: das Fahrverbot bei Epilepsie zum Beispiel.

Doch ist bei Epilepsie die Fahrtauglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen? Kann ein Fahrverbot wegen Epilepsie auch wieder aufgehoben werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und klärt Sie darüber auf, ob das Autofahren trotz der Krankheit noch erlaubt werden kann.

FAQ: Fahrverbot bei Epilepsie

Droht ein Fahrverbot bei Epilepsie?

Ja, Epilepsie gehört zu den Krankheiten, bei denen ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen werden kann.

Wann droht ein Fahrverbot wegen Epilepsie?

Treten die Anfälle regelmäßig und unkontrolliert auf, kann ein ärztliches Fahrverbot angeordnet werden. Ob die Fahreignung trotz Epilepsie noch besteht, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Kann ein Fahrverbot trotz Epilepsie aufgehoben werden?

Ja, bleiben Sie länger anfallsfrei und kann Ihnen eine Fahrtauglichkeit bescheinigt werden, kann das Fahrverbot wieder aufgehoben werden und Sie dürfen trotz Epilepsie fahren.

Video: So funktioniert das ärztliche Fahrverbot!

Video: Was führt zu einem ärztlichen Fahrverbot?
Video: Was führt zu einem ärztlichen Fahrverbot?

Kann eine Fahrtauglichkeit trotz Epilepsie bestehen?

Bevor wir auf das Fahrverbot bei Epilepsie eingehen, soll kurz das Krankheitsbild erläutert werden. Epileptiker leiden unter plötzlich auftretenden Krampfanfällen, welche durch elektrische Entladungen der Nervenzellen im Gehirn hervorgerufen werden.

Die Erkrankung kann letztendlich auch dazu führen, dass der Betroffene das Bewusstsein verliert. Tritt also während der Teilnahme am Straßenverkehr ein epileptischer Anfall auf, kann der Epileptiker das Kfz nicht mehr richtig steuern und die Unfallgefahr steigt signifikant.

Daher ist es üblich, dass ein ärztliches Fahrverbot bei Epilepsie ausgesprochen wird, wenn die Anfälle unvermittelt und in regelmäßigen Abständen auftreten. Allerdings ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine Fahreignung noch besteht oder nicht.

Wichtig: Wird ein Fahrverbot wegen Epilepsie ausgesprochen, kommt dies nicht einem lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis gleich. Epileptiker haben durchaus eine Chance, ihre Fahrtauglichkeit bescheinigt zu bekommen, sodass sie wieder als Kfz-Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wie lange dauert das Fahrverbot nach einem epileptischen Anfall?

Epilepsie und Autofahren: Kann das zusammenpassen?
Epilepsie und Autofahren: Kann das zusammenpassen?

Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) befasst sich mit allerhand Krankheiten, welche die Fahreignung beeinträchtigen und zum Fahrverbot führen können. Epilepsie ist unter Punkt 6.6 ebenfalls erwähnt.

Auch bei dieser Krankheit kann eine Eignung oder zumindest eine bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr vorliegen. Für eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T kann der Führerschein mit Epilepsie genutzt werden, wenn „wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht“.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient seit einem Jahr oder länger anfallsfrei ist. Geht es um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, oder FzF gelten strengere Vorgaben bezüglich dem Fahrverbot bei Epilepsie. Dieses kann nur zurückgenommen werden, wenn die Betroffenen ohne Therapie über einen Zeitraum von fünf Jahren anfallsfrei bleiben.

Gut zu wissen: Ein ärztliches Fahrverbot aufgrund von Epilepsie ist zwar rechtlich nicht bindend, allerdings können Sie große Probleme bekommen, wenn es wegen eines epileptischen Anfalls zum Unfall kommt und die Krankheit bekannt war. Neben dem Verlust vom Versicherungsschutz droht auch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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10 Kommentare

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  1. Stefan
    Am 11. Januar 2024 um 18:00

    Also bei einer Frage wegen Anwalt die meisten sind überfordert damit hatte sogar 2 die eine wahr überfordert und die andere könnte es auch nicht die Führerschein Stelle zu überzeugen das ich die Gruppe 2 wieder zu bekommen obwohl mein Arbeitgeber mir schriftlich mitgeteilt hat innehalten der Ortschaft mich ersetzen würde ist auf tauben Ohren gestoßen und alles weil der Arzt seine Schweigepflicht verletzt hat werde ihn noch anzeigen

  2. Thomas
    Am 19. Mai 2022 um 19:53

    Hallo zusammen,
    mir ist nach einem Unfall 2020 ( Untersuchung MPU)der Führerschein angeblich wegen Epilepsie auf 1 Jahr entzogen worden. Bin seit über einem Jahr bei bei einem Neurologen in Behandlung,MRT gemacht,EEG gemacht,Hirnwasser entnommen und Geprüft und kein Medikament gegen Epilepsie.
    Habe schriftlich von meinem Neurologen das ich keine Epilepsie habe.Bin nun Ratlos wie ich dagegen vorgehen kann das ich meine Fahrerlaubnis wieder bekomme da ich Finanziell nicht in der Lage bin mir einen Anwalt zu leisten.Wäre über einen guten Rat sehr Dankbar.
    Lieben Dank und Gruß

    Thomas

  3. Gudula
    Am 23. März 2022 um 18:53

    Guten Tag! bitte um Auskunft
    Im Jahr 2015 wurde bei mir eine seronegative limbische (autoimmune) Enzephalitis mit einfach fokalen Anfällen diagnostiziert.
    Beschwerden hatte ich seit 2004, bis 2015 wurden von verschiedenen Ärzten Panikattacken vermutet, wiederholte EEG’s zeigten keine epilepsietypischen Potentiale.
    2015 wurden im Rahmen einer mehrtägigen Videoepilepsimonitoring-Untersuchung einfach fokale Anfälle ohne Bewusstseinseinschränkungen festgestellt. Ich bekam im Anschluss ein Medikament verabreicht – Lamictal – und seit der Einnahme sind die Beschwerden nicht mehr aufgetreten.
    Im Abschlussbericht 2015 wurde angeführt, dass ich in fahrtauglich bin, weil ich in diesen Situationen bei vollem Bewusstsein bin.
    Bei der letzten Kontrolluntersuchung im Oktober 2021 teilte mir ein Neurologe mit, dass schon kleinste Beschwerden, z. B. Übelkeit eine Vorstufe eines “Großen Anfalles” sind, als solcher auch gewertet werden. Und wenn Übelkeit nicht auf Magenbeschwerden zurückzuführen sei, gelte das als Anfall. Übelkeit beim Aufwachen aus Albträumen, wie von mir angegeben, sind als Ursache auszuschließen.
    Und um ein Fahrzeug lenken zu dürfen, bräuchte ich also eine fachärztliche Stellungnahme und ein Gutachten des Amtsarztes.
    Ein Gutachten bräuchte man ohnehin auf jeden Fall, wenn man ein Epilepsiemedikament einnimmt, die Diagnose sei dabei nicht ausschlaggebend.
    Also machte ich eine Selbstanzeige bei der Behörde.
    Bescheid: 1 Jahr Fahrverbot ab dem letzten “Anfall”, nach diesem Jahr vielleicht Fahrerlaubnis für 3 Jahre, mit jährlichen Auflagen.
    Die fachärztliche Stellungnahme des Neurologen und das Gutachten des Amtsarztes erwähnen mit keinem Wort den Befund aus 2015 mit der Bewertung: „fahrtauglich“.
    Kann man die Berücksichtigung dieser Aussage aus dem Gutachten 2015 zur Fahrtauglichkeit einfordern?

  4. M julia
    Am 16. November 2021 um 20:13

    hallo , ich hätte eine frage , bin gerade dabei ein Führerschein machen , jetzt brauch ich etwas schriftliches das ich fahren darf , weil ich mit medikante eingestellt bin , hatte mein letzten Anfall vor 5 Jahren .

    ich hab angst das ihn machen darf .

  5. Cengiz T
    Am 6. November 2021 um 14:08

    Unter welchen Bedingungen darf man mit einer Krankheit Auto fahren?

  6. Kevin K.
    Am 9. März 2021 um 21:20

    Hallo zusammen.
    Ich habe mal eine frage….. Ich habe seit 6 Jahren keine Anfälle mehr und es besteht auch keine gefahr mehr da das ich wieder welche bekomme. Ich muss zwar noch Tabletten nehmen und gehe jedes halbe Jahr zur Untersuchung. Ich habe ein Auto und ein Trecker Führerschein und frage mich warum ich kein LKW Führerschein machen darf, obwohl es genau so gefährlich ist mit dem Trecker ein Unfall zu bauen wie auch mit einem LKW. Wenn man mit dem Trecker sogar ein Unfall baut ist es sogar noch 3 mal so schlimm und gefährlich wie mit einem LKW. Warum darf ich keinen LKW Führerschein machen auch wenn ich Tabletten nehme. Es gibt keinerlei Nebenwirkungen. Ich bin auch schon in der MHH getestet worden kurz nach der Einnahme der Medikamente.

    Ich Bitte um eine Antwort

  7. Britta E.
    Am 4. Juli 2020 um 13:53

    Hallo Reiner
    MIR wurde im Juli die Fahrerlaubnis entzogen, da musste ich auch so ein Zettel unterschreiben, dabei war ich selbstständig, und würde ich mir geschäftlich schaden, da ich ja ware kaufen muss. Da ich zur Anhörung zur Polizei musste wegen dem Verkehrsunfall. Musste ich dieses Schreiben dort abgeben. Dieses habe ich natürlich nicht unterschrieben… Dann sagte ich der Polizei warum ich den nicht unterschrieben habe. Die Polizei sagte dann, daß ich diese Zustimmung unterschreiben müsste und denen den Führerschein aushändigen oder der Führerschein wird per verkehrsanordung mit Polizei geholt und entwertet.,,, Das ich für 1 Jahr Fahrverbot habe ist für mich klar das kante ich schon. Denn vor 7 Jahren hatte ich den letzten Anfall, und jetzt im mitte Juli 2019. Da das Jahr jetzt bald zuende ist,,, würde ich gerne wissen was aus deinem Fall geworden ist. Und was ich erleben muss
    Gruss Britta

  8. Steffen M.
    Am 14. Februar 2020 um 20:01

    Hallo zusammen, ich leide aufgrund eines Unfalles an Epilepsie. Ich bin 56Jahre alt und werde aktuell mit Lamotrigin behandelt und bin seit 2 Jahren anfallsfrei. Ich habe meinen Führereschein 1Regelung das ich nur 1 Stunde am Stück bzw. maximal 2 Stunden am Tag fahren darf. ?

  9. Rainer
    Am 17. November 2019 um 19:30

    Guten Tag!
    August 2019 hatte ich einen Verkehrsunfall mit Sachschaden aufgrund eines Komplex-Fokalen-Epilepsieanfalls.
    Dieser trat erstmalig auf; die Therapieerfolge sind bereits jetzt positiv.
    Der Landesbetrieb Verkehr meldete sich erstmalig am 3.9., forderte ein Attest und forderte mich auf, eine beiliegende, bereits angekreuzte Führerschein-Verzichtserklärung zu unterzeichnen mit dem Wortlaut: “Ich beabsichtige, in Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr zu führen und erkläre hiermit den Verzicht auf meine Fahrerlaubnis”. Ansonsten kostenpflichtiger Entzug.
    Die mich behandelnden Ärzte rieten mir ab, diese Erklärung zu unterzeichnen, denn die Formulierung `…in Zukunft…´ bedeute logischerweise für immer. Ich legte das ausgestellte Attest vor, welches ein vorab befristetes Fahrverbot für 12 Monate auswies.
    Die Antwort des LBV war wieder die Zusendung der bereits bekannten Verzichtserklärung mit Hinweis auf kostenpflichtigen Entzug des Führerscheins.
    Ich antwortete, das ich gerne bereit bin eine Führerschein-Verzichtserklärung zu unterschreiben, wenn statt `zukünftig´ der Wortlaut `vorab befristet bis 8/2020´ eingesetzt wird. Ein dann vorzulegender ärztlicher Untersuchungsbericht wird dann die Entscheidung bringen, ob der Führerschein weiter 12 Monate einbehalten wird oder aber ausgehändigt wird.
    Die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland formuliert zum Thema Komplex-Fokale Epilepsie genau diesen Wortlaut.
    Das heißt, die Ärzte sind nach 12 Monaten Therapie die Entscheidungsträger über den weiteren Verlauf. Es findet sich absolut nirgendwo die Forderung “…der Betroffene verzichtet zukünftig auf die Fahrerlaubnis”.
    Die Antwort des LBV auf mein Schreiben war “Sie teilten uns mit, das Sie uns Ihren Führerschein mit unterschriebener Verzichtserklärung zusenden, dies ist bis heute nicht geschehen”. Wieder mit Androhung von Kosten, wenn denn nicht die wieder gleiche, bereits angekreuzte Verzichtserklärung unterschrieben werde.

    Ich frage mich:
    Wozu gibt es in Deutschland eine Rechtsprechung, wenn sich der LBV nicht daran hält; darf der LBV mit einer internen, eigenen Rechtsprechung agieren; steht der LBV über der deutschen Rechtsprechung?
    Warum fordert der LBV einen lebenslangen Führerscheinentzug, wenn die Rechtsprechung absolut konträr etwas anderes sagt?
    Warum droht der LBV wiederholt mit kostenpflichtigem Führerscheinentzug, obwohl ich – wie mitgeteilt- bereit bin, ihn abzugeben?
    Was gibt dem LBV das Recht, einem im August nächsten Jahres vorzulegenden -und entscheidenden- ärztlichen Gesundheitsbericht vorzugreifen, selbst zu entscheiden und einen `zukünftigen´ Führerscheinentzug zu fordern?

    Ich werde niemals eine Verzichtserklärung mit diesem Wortlaut unterzeichnen, denn es ist absehbar, wie sich der LBV 2020 bei Vorlage eines positiven Gesundheitsberichtes verhalten wird. Ich habe kein Interesse an langjährigen Gerichtsverfahren zur Wiederaushändigung der Fahrerlaubnis und würde mich freuen, zu diesem Fall Antworten zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen verbleibt
    Rainer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2019 um 18:24

      Hallo Rainer,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt. Eine juristische Einschätzung zu Ihrem Sonderfall dürfen wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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