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Blitzerfoto: Sind Sie erkennbar oder fehlt es gar im Bescheid?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wann wird das Blitzerfoto ungültig?

Geblitzt? Sie können das Foto anfordern!
Geblitzt? Sie können das Foto anfordern!

Einmal kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Der Geschwindigkeitsblitzer löst aus. Das grelle Aufblitzen am Straßenrand wirkt auf viele Autofahrer wie ein Muntermacher. Anschließend führen sie ihr Auto mit erhöhter Konzentration und Wachsamkeit weiter. Für das Portemonnaie ist es dann allerdings meist zu spät: Das Bußgeldverfahren ist in den meisten Fällen schon eingeleitet und das Blitzerfoto auf dem Weg.

Was aber nun, wenn auf dem Bußgeldbescheid das Foto nicht erkennbar ist? Oder das Bußgeld gar ohne Foto angefordert wird? Bevor Sie sich in diesen Fällen siegessicher an die Formulierung eines Einspruches setzen, sollten Sie folgenden Artikel beherzigen.

Denn auch wenn Sie auf dem Foto nicht zu erkennen sind, kann der Bescheid unwirksam bzw. zumindest ein Einspruch potentiell erfolgversprechend sein. Erfahren Sie im Folgenden, ob ein Bußgeldbescheid ohne Foto automatisch ungültig ist und was Sie tun können, wenn Sie auf dem Blitzerfoto nicht richtig erkennbar sind.

FAQ: Blitzerfoto

Welche Bedeutung kommt dem Blitzerfoto zu?

Das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel, um zu bekräftigen, dass der Beschuldigte/Betroffene tatsächlich gegen das Verkehrsrecht verstoßen hat. Aber ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Foto gültig sein, wenn etwa andere Beweismittel wie ein Messprotokoll oder Videoaufzeichnungen vorhanden sind.

Was ist, wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto versandt wird?

Dann können Sie bei der Bußgeldbehörde das Blitzerfoto anfordern, um zu prüfen, ob auch wirklich Sie darauf zu sehen sind. Manche Behörden bieten mittlerweile auch die Einsichtnahme der Blitzerfotos online an. Einen entsprechenden Hinweis sowie Login-Informationen finden Sie dann ebenfalls in dem Bußgeldbescheid.

Wann ist ein Blitzerfoto ungültig?

Das Blitzerfoto soll den (vermeintlichen) Verkehrssünder als solchen auch identifizierbar machen. Wenn der Betroffene darauf aber nicht ausreichend zu erkennen ist, kann er gegen einen Bußgeldbescheid ggf. erfolgreich Einspruch einlegen. Bedenken Sie jedoch, dass Kopien bzw. Abzüge in den Bescheiden oder Anhörungsbögen auch stets in schlechterer Qualität dargestellt sein können als das Original.

Im Video: Alles Wichtige zum Blitzerfoto

In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Blitzerfoto.
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Blitzerfoto.

Spezifische Ratgeber zum Blitzerfoto

Das Blitzerfoto dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren

In Deutschland gilt im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten bei den meisten Verkehrsverstößen die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter des Fahrzeuges grundsätzlich für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße bestraft werden kann, die mit seinem Auto begangen wurden – sofern er nicht auch zugleich der betroffene Tatfahrer war.

Hierzulande sollen die Sanktionen demjenigen zukommen, der den Fehler beging: dem Fahrer des Autos zum Tatzeitpunkt. Aus diesem Grund ist das Blitzerfoto von elementarer Wichtigkeit. Während in anderen Staaten ein Blick in das zentrale Fahrzeugregister ausreicht, um den Fahrzeughalter auszumachen, müssen die deutschen Bußgeldbehörden bzw. die Polizei den Schuldigen also erst ermitteln. Das Blitzerfoto ist in diesen Fällen oft das einzige eindeutige Beweismittel, den Fahrer und Halter müssen nicht automatisch dieselbe Person gewesen sein. Durch das Kennzeichen können die Behörden jedoch den Halter ausmachen und bei diesem nachforschen, wer das Auto zum entsprechenden Zeitpunkt fuhr.

Geblitzt und kein Foto im Bußgeldbescheid abgebildet?

„Ich wurde geblitzt! Ohne Foto als Beweis auf dem Bescheid muss ich doch nichts zahlen, oder?“ Verkehrsanwälte werden häufig mit diesem Mythos konfrontiert und müssen ab und an Verkehrssünder eines Besseren belehren. Bußgeldbehörden sind in Deutschland nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. In der Praxis kann ein Bußgeldbescheid also auch ohne Foto versandt werden, ohne dass dieser seine Gültigkeit einbüßt.

Ein fehlendes Blitzerfoto ist also kein Einspruchsgrund per se. Im Bußgeldverfahren gilt das Bild jedoch als Beweismittel und sollte als solches entsprechend eindeutig sein. Sie können bei einem Bußgeldbescheid ohne Foto das Beweisbild anfordern, um es zu überprüfen. Viele Behörden stellen das Blitzerfoto mittlerweile auch online zur >Einsichtnahme zur Verfügung. In dem Bußgeldbescheid ohne Foto findet sich dann zumeist ein Hinweis auf die Login-Informationen sowie die URL, über die Betroffene das Bild einsehen können. Anderenfalls kann die Einsichtnahme auch über einen Antrag auf Akteneinsicht erfolgen.

Darüber hinaus: Nicht in jedem Fall muss ein Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren vorliegen. Es können hier stattdessen auch andere in Betracht kommen, z. B. ein Messprotokoll, Zeugenaussagen von Polizisten oder Videoaufnahmen. Welche Beweismittel im Einzelfall vorliegen, geht regelmäßig aus dem Bußgeldbescheid hervor.

Geblitzt, auf dem Biltzerfoto aber nicht erkennbar?

Geblitzt und das Foto ist unkenntlich? Vielleicht lohnt sich ein Einspruch.
Geblitzt und das Foto ist unkenntlich? Vielleicht lohnt sich ein Einspruch.

Verpixelt, körnig und schwarzweiß obendrein: Blitzerfotos bekommen nur bei den Wenigsten einen Platz im Fotoalbum. Doch sind Sie zumindest eindeutig identifizierbar auf dem Bild? Sind Fahrer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, kann ein Einspruch unter Umständen Erfolg haben.

Wie bereits erwähnt, dient das Blitzerfoto als Beweismittel im Bußgeldverfahren. Die Person am Steuer sollte deshalb eindeutig erkennbar und identifizierbar sein.

Ob durch eine große Sonnenbrille, eine Hand vor dem Gesicht oder eine unglückliche Reflektion: Sind Sie auf dem Blitzer-Bild nicht erkennbar, kann die Beweislast zu gering sein. Allerdings darf die Polizei den Fahrer anderweitig ermitteln – etwa, indem Sie das Blitzerfoto mit Bildern auf Social-Media-Plattformen vergleicht oder den Beifahrer befragt. Ziemlich eindeutig kann es sein, wenn der Beschuldigte ein Mann, die Person auf dem Blitzerfoto hingegen eindeutig eine Frau ist. Auch in einem solchen Fall sollten Sie den Bußgeldbescheid nicht einfach beiseitelegen und darauf hoffen, dass die Bußgeldbehörde den Fehler selbst bemerkt. Erheben Sie nicht fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid – ob nun mit oder ohne erkennbarem Fahrer auf dem Blitzerfoto -, wird der Bescheid automatisch rechtskräftig.

Ein Anwalt kann Sie hinsichtlich der Aussagekraft des Biltzerfotos beraten. Vor Gericht gelten bestimmte Mindestanforderungen, die ein Bild erfüllen muss. Ob das Blitzerfoto in Ihrem Fall als Beweismittel ausreicht oder ob vielleicht andere Punkte einen möglicherweise erfolgreichen Einspruch begründen, kann ein Rechtsanwalt nach Aktensicht und eingehender Prüfung der Sachlage einschätzen.

Geblitzt, aber das Foto ist unscharf? Lassen Sie ggf. einen Anwalt Blitzerfoto und Akte prüfen

Wenn das Blitzerfoto so unscharf ist, dass Sie nicht zu erkennen sind, sollten Sie dennoch Einsicht beantragen. In vielen Fällen ist das Originalfoto nämlich deutlich schärfer und besser erkennbar. Oft verläuft der Einspruch dadurch im Sande. Ein im Bußgeldbescheid abgebildetes unscharfes Foto bedeutet also nicht gleich, dass es sich auch beim Original um ein ungültiges Blitzerfoto handelt.

Einige Blitzer liefern jedoch grundsätzlich Bilder in sehr schlechter Qualität. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Fachmann kann anhand des Bildes einschätzen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Weist die Bußgeldbehörde den Einspruch zurück, wird der Fall vor Gericht verhandelt. Dann obliegt die Entscheidung dem Richter. Im besten Fall erwirken Sie die Einstellung des Verfahrens – im schlimmsten Fall müssen Sie das Bußgeld zahlen und die Gerichtskosten tragen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Blitzerfoto: Sind Sie erkennbar oder fehlt es gar im Bescheid?
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3 Kommentare

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  1. Korn
    Am 24. Juli 2019 um 19:54

    Ich möchte mein Blitzerfoto einsehen vom Landkreis Ludwigslust -Parchim ,Stabsstelle Verkehrsüberwachung

    • Karl
      Am 8. Dezember 2021 um 9:23

      Das freut den Landkreis Ludwigslust. Und nun?

    • Petra T
      Am 27. August 2021 um 22:52

      Ich bin gefahren

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