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2 Monate Fahrverbot: Umgehen, umwandeln, aufteilen – Was ist möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbote nach Verkehrsordnungswidrigkeiten

2 Monate Fahrverbot? Dann muss das Auto erst einmal stehen bleiben.
2 Monate Fahrverbot? Dann muss das Auto erst einmal stehen bleiben.

Der Bußgeldkatalog kennt verschiedene Maßnahmen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln zu ahnden. Neben dem klassischen Bußgeld, das in den überwiegenden Fällen zum Zuge kommt, können zusätzlich auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf den Verkehrssünder zukommen.

Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes kann das Fahrverbot für einen Monat, zwei Monate oder drei Monate durch die Behörde angeordnet werden. Ein Fahrverbot, das 2 Monate währt, wird also bei Ordnungswidrigkeiten angewandt, die bereits eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen.

Für viele Menschen ist ihr Führerschein jedoch eine wichtige Komponente im täglichen Leben. Insbesondere Berufstätige, die nicht anders zur Arbeit kommen können oder bei denen sogar der Job vom Führerschein abhängig ist, fragen sich daher, ob sie ein 2 Monate dauerndes Fahrverbot auch in eine Geldstrafe umwandeln können. Was ist möglich?

FAQ: 2 Monate Fahrverbot

Wann drohen 2 Monate Fahrverbot?

Ein zweimonatiges Fahrverbot kann zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 51 bis 60 km/h, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 61 bis 70 km/h oder bei einer Abstandsunterschreitung um weniger als 2/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h.

Kann ein zweimonatiges Fahrverbot auf zweimal 1 Monat aufgeteilt werden?

Nein, ein zweimonatiges Fahrverbot muss am Stück abgegolten werden. Ob Sie ein Fahrverbot von 2 Monaten umwandeln oder umgehen können, erfahren Sie hier.

Kann sich ein einmonatiges Fahrverbot auf 2 Monate erhöhen?

Ja, haben Sie zum Beispiel in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot erhalten, gelten Sie als Wiederholungstäter und die Dauer des Fahrverbots kann sich von 1 auf 2 Monate erhöhen.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Wann kommt ein 2-Monate-Fahrverbot infrage?

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann ein Fahrverbot erhalten - ggf. 2 Monate am Stück.
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, kann ein Fahrverbot erhalten – ggf. 2 Monate am Stück.

Wer 2 Monate Fahrverbot kassiert, erfährt davon normalerweise im Bußgeldbescheid. Hier ist das Fahrverbot als sogenannte Nebenfolge angegeben. Außerdem sollten die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit, die Beweise (z. B. ein Blitzerfoto) und die Höhe des Bußgeldes aus dem Bescheid hervorgehen.

Dem Bußgeldkatalog zufolge kann für 2 Monate ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn beispielsweise

  • die Geschwindigkeit innerorts um mindestens 51 km/h überschritten wurde.
  • die Geschwindigkeit außerorts um mindestens 61 km/h überschritten wurde.
  • der Abstand bei mehr als 100 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 2/10 des halben Tachowertes betrug.
Außerdem kann aus einem einmonatigen ein 2 Monate währendes Fahrverbot werden, wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Als solcher gelten Verkehrssünder, die innerhalb von 12 Monaten zwei Tempoverstöße von mindestens 26 km/h begangen haben.

Zusammengefasst können unter anderem diese Verstöße 2 Monate Fahrverbot nach sich ziehen:

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Geschwin­digkeits­ver­stoß zwischen 51 und 60 km/h (inner­orts)280 €22 Mo­na­te
Geschwin­digkeits­ver­stoß zwischen 61 und 70 km/h (außer­orts)440 €22 Mo­na­te
Abstands­verstoß von weni­ger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes bei mehr als 100 km/h240 €22 Mo­na­te
Abstands­verstoß von weni­ger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes bei mehr als 130 km/h320 €22 Mo­na­te

Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner verwenden, um zu ermitteln, bei welchen Verstößen 2 Monate Fahrverbot auf Sie zukommen können:

Ist das Umwandeln, Umgehen oder Aufteilen möglich?

Ein 2-Monate-Fahrverbot kann in aller Regel nicht umgangen oder aufgeteilt werden. Für Betroffene, die in den letzten zwei Jahren bereits einmal ihren Führerschein abgeben mussten, gilt das Fahrverbot sogar ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Ist es jedoch das erste Fahrverbot der letzten zwei Jahre, so können Führerscheininhaber ggf. selbst wählen, wann genau sie dieses antreten wollen. Hierfür ist dann normalerweise eine Frist von vier Monaten im Bußgeldbescheid angegeben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Sie für 2 Monate Ihr Fahrverbot antreten müssen, so erkundigen Sie sich am besten direkt bei der anordnenden Behörde. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid.

Erhöhte Geldbuße statt Fahrverbot

Ein erhöhtes Bußgeld kann ggf. zwei Monate Fahrverbot ersetzen.
Ein erhöhtes Bußgeld kann ggf. zwei Monate Fahrverbot ersetzen.

Es ist nicht möglich, sich von einem 2-Monate-Fahrverbot freikaufen zu können. Unter bestimmten Bedingungen ist es allerdings denkbar, ein erhöhtes Bußgeld statt des Fahrverbots zu leisten. Insbesondere bei Verkehrssündern, die ansonsten ihre Arbeitsstelle verlieren würden, kann die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Tatsächlich werden jedoch nur die wenigsten über 2 Monate andauernde Fahrverbote in ein Bußgeld umgewandelt. Die Hürden dafür sind relativ hoch angesiedelt. So sollte es sich beispielsweise

Zudem darf die zugrundeliegende Ordnungswidrigkeit kein Alkohol- oder Drogendelikt sein. Beachten Sie außerdem, dass 2 Monate Fahrverbot kein Führerscheinentzug in dem Sinne sind. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, erhalten Täter diese nicht automatisch wieder – die Neuerteilung ist außerdem häufig erst nach einer MPU möglich.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Sebastian N
    Am 30. September 2022 um 14:34

    Hallo,

    Gilt diese Regel für ein erhötes Bußgeld nur bei 2 Monate Fahrverbot oder generell schon ab einem?

    Liebe Grüße

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