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Fahrverbot: Wann der Führerschein nicht abgegeben werden muss

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bei einem Fahrverbot muss der Führerschein nicht immer abgegeben werden

Ersttäter müssen bei einem Fahrverbot den Führerschein eventuell nicht abgeben.
Ersttäter müssen bei einem Fahrverbot den Führerschein eventuell nicht abgeben.

Es ist in einigen Fällen durchaus möglich, dass bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss.

Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Fahrverbot beispielsweise in eine höhere Geldstrafe umgewandelt wird.

Welche Bedingungen das sind und welche Konsequenzen drohen, wenn bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht freiwillig abgegeben wird, soll im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Führerschein beim Fahrverbot nicht abgeben

Gibt Gründe den Führerschein bei einem Fahrverbot nicht abzugeben?

Wurde für eine Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, können Fahrer den Führerschein in der Regel nur dann behalten, wenn sie das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln.

Ist das Fahren erlaubt, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird?

Nein, ist das Fahrverbot rechtskräftig, ist das Fahren auch dann untersagt, wenn der Führerschein nicht abgegeben wird.

Verlängert sich das Fahrverbot, wenn Betroffene den Führerschein nicht abgeben?

Ja, die Frist verlängert sich und somit besteht das Fahrverbot länger als die ursprünglich angesetzte Dauer.

Wann muss bei einen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden?

Im Verkehrsrecht gilt das Fahrverbot ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Diese tritt ein, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids Einspruch eingelegt wurde. Somit wird bei ausbleibendem Einspruch auch das Fahrverbot rechtskräftig und der Führerschein muss in amtliche Verwahrung abgegeben werden.

Die Frist des Fahrverbots – ob nun ein oder drei Monate – beginnt jedoch erst ab dem Datum, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eingeht.

1 Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Unter Umständen möglich.
1 Monat Fahrverbot und den Führerschein nicht abgegeben? Unter Umständen möglich.

Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, dass bei einem verhängten Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss. Möchten Betroffene das Fahrverbot umgehen und in eine Geldbuße umwandeln, empfiehlt es sich immer, einem Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier beratend zur Seite stehen und prüfen, ob die Möglichkeit zur Umwandlung oder Abwendung des Fahrverbots besteht.

Meist wird nach Einzelfall entschieden, ob bei einem Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben werden muss. Der betroffene Fahrer muss nachweisen, dass ein Fahrverbot eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde. Wenn zum Beispiel die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist, muss die Fahrerlaubnis in einigen Fällen nicht abgegeben werden.

Auch wer das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln will, muss triftige Gründe nachweisen können. Oft wird berücksichtigt, ob es sich um einen Ersttäter handelt und ob der Betroffene bereits Punkte in Flensburg hat.

Den Führerschein nicht freiwillig abgegeben? Was passiert dann?

Ist keine Umwandlung möglich und wird bei einem Fahrverbot der Führerschein dann nicht abgegeben, muss mit Sanktionen gerechnet werden. Da das Fahrverbot ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids beginnt, begehen Betroffene eine Straftat, wenn sie trotzdem mit ihrem Fahrzeug fahren.

Die Verwahrung des Führerscheins stellt keinen Entzug der Fahrerlaubnis da, dennoch muss diese bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Wird bei einem rechtskräftigen Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben, verlängert sich außerdem auch die Frist des Fahrverbots. Somit darf länger als nur der eine Monat bzw. die drei Monate nicht gefahren werden. Fahrverbote von einigen Monaten bedeuten dann auch, dass eine Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug in dieser Zeit untersagt ist.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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33 Kommentare

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  1. Melanie
    Am 28. März 2021 um 17:12

    Hallo
    und zwar geht es darum das mein verlobter im oktober 2020 innerorts 23 km zu schnell war, am 05.11.2020 wurde angeblich ein bußgeldbescheid zu gestellt, der postbote hat unterschrieben, es gibt zwei zeugen das dieses schreiben nie angekommen ist,die schwester von meinem verlobten hat nur den briefkasten schlüssel, und somit konnte mein verlobter kein einspruch einlegen.jetzt soll er für 1 monat den führerschein abgeben.ist das alles rechtens so? LG

  2. Yovitsa N
    Am 25. November 2020 um 17:47

    Ich wurde am 29.9.2020 an einer roten Ampel bei 0,0041 Sekunden fotografiert, aber an diesem Tag war mir das Fahren bis zum 30.09.2020 noch verboten. Welche Konsequenz kann ich haben und wie könnte ich weniger bestraft werden?

  3. Nina
    Am 26. Juni 2019 um 16:25

    Hallo mein Mann würde mit 32km geblitzt
    Muss er sein fürushein ab geben, und wenn ja soll er sofort abgeben oder?
    Und wie viel Punkte?

  4. Toni
    Am 13. Februar 2019 um 14:08

    Hallo,
    vor drei Wochen wurde ich in der Innenstadt geblitzt. Die Fotos hatten mir garnicht gefallen. Die sollten sich wirklich mal bessere Apparate leisten. Angeblich soll ich mit 140 gegen die Einbahnstraße gefahren sein. Dem Bullen hatte ich in den Arsch getreten, weil er mich bei strömendem Regen angehalten hatte. Naja, ein paar Ohrfeigen hat er dann auch noch kassiert, wegen Ärgerns eines Mantafahrers.
    Leider hatte ich den Lappen im letzten Jahr auch schon mal für 8 Monate weg, weil wir ein kleines Rennen in der Fußgängerzone veranstalteten. Wo auch sonst? Immerhin hat man dort die meisten Zuschauer.
    Muss ich jetzt mit Ärger rechnen oder fällt das alles noch unter “Ein bisschen Spaß muss sein….”?

  5. PalimP.
    Am 15. Januar 2019 um 19:05

    Hallo!

    Für einen Monat habe ich meinen Führerschein abgegeben. Auf dem Erinnerungsschreiben stand, dass diejene Zeit welche zu spät abgegeben wird, dem eigentlichen Verbot von einem Monat hinzugefügt wird.

    Worin besteht dahingehend die Ermächtigungsgrundlage?

    Grüße & vielen Dank vorab

  6. Lucki
    Am 27. November 2018 um 15:52

    Hallo,
    Ich wurde jetzt mit dem Lkw innerhalb 12 Monaten dass 3 mal im Überholverbot erwischt und bekomme jetzt deswegen meinen 4ten Punkt in Flensburg,jann mir jetzt dadurch ein Fahrverbot drohen??

    Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 18:27

      Hallo Lucki,

      ein Fahrverbot droht nicht bei 4 Punkten in Flensburg. Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung und den Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar, bei dem Sie Punkte abbauen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Timo
    Am 9. November 2018 um 8:46

    Hallo,

    Mein Führerschein ist am 16.10 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und habe ein Fahrverbot für 4 Wochen bekommen.
    Wann darf ich dann wieder fahren ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Timo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:51

      Hallo Timo,

      Sie sollten Ihren Führerschein am 15.11. zurückerhalten und dürfen ab dem 16.10 wieder fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Yassi
    Am 5. Oktober 2018 um 21:18

    Hallo.
    Mein Mann (Österreicher) ist in Deutschland mit Cannabis-Beeinträchtigung Auto gefahren (THC 2,1 ng/ml). Es wurde der Führerschein nicht einbehalten, jedoch hat er jetzt eine Strafe von insgesamt fast 800€ (inkl. sämltlicher Auslagen) zu bezahlen und außerdem noch ein 1monatiges Fahrverbot. Es steht dabei dass der Führerschein bei einer bestimmten deutschen Behörde verwahrt werden muss, es sei denn bei ausländischen Führerscheinen, wenn man im Ausland lebt. In diesen Fällen muss das Fahrverbot im Führerschein eingetragen werden, es sei denn man möchte unbedingt, dass der Führerschein statt der Eintragung aufgewahrt wird. Seit diesem Vorfall raucht er überhaupt kein Cannabis mehr!

    Nun meine Fragen:
    1) Verstehe ich es richtig, dass der Führerschein nicht abgegeben werden muss und mein Mann somit in Österreich etc. weiter fahren darf?
    2) Was passiert, wenn er es nicht eintragen lässt sondern einfach nicht mehr nach Deutschland fährt? Ist das möglich?
    3) Kann man den Strafbetrag herabsetzen, da er leider seit einiger Zeit arbeitslos ist und dieses Strafausmaß für uns einfach nicht zahlbar ist?
    4) Er wurde vor Jahren in Österreich schon einige Male wegen Cannabiseinwirkung beim Autofahren bestraft. Diese Angelegenheiten sind aber – soweit ich weiß – erledigt. Wenn er es nun in seinem österreichischen Führerschein eintragen lässt, hat er auch in Österreich mit Konsequenzen zu rechnen???
    5) Das Problem ist, wenn er den Führerschein zur Verwahrung nach Deutschland schickt ist es hier in Österreich noch schwerer für ihn eine Arbeit zu finden und wäre somit vom Arbeitsmarkt her 1 Monat aussichtslos zu Hause… :(
    6) Kostet die Eintragung im österreichischen Führerschein etwas? Wo müsste er die Eintragung machen lassen?
    7) Wieviel kostet die Verwahrung bzw. das Rücksenden des Führerscheins und erfolgt die Rücksendung SOFORT nach Beendigung eines Monats (gerechnet ab Eintreffen in der Behörde)?
    8) Kann er nicht einfach nachweisen, dass er seither kein Cannabis mehr zu sich genommen hat, zB mittels Urintest und die Sache mit dem Fahrverbot hat sich?

    Ich ersuche um rasche Antworten, damit ich noch Zeit hab um gegebenenfalls eine Berufung einbringen zu können.

    MfG
    Yassi

  9. Tim
    Am 24. Mai 2018 um 12:41

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    Ich erhielt ein Bußgeldverfahren wegen einer Blitzerampel. Ich habe die Einspruchsfrist von 2 Wochen nicht eingehalten. Diejenige die gefahren ist, hat dieses auch der Polizei im Nachgang mitgeteilt und sich selbst angezeigt. Allerdings muss ich trotzdem meinen Führerschein abgeben. Komme ich aus der Nummer noch raus. Meine Freundin, die gefahren ist, würde Ihren Führerschein sofort abgeben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:26

      Hallo Tim,

      das ist juristisch etwas verzwickt. Denn wurde die entsprechende Frist nicht eingehalten, dann gelten der Bescheid und die darin festgehaltenen Sanktionen als rechtskräftig. Meist ist eine Anfechtung nur mit rechtlichem Beistand möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gerd H. B.
    Am 25. März 2018 um 14:24

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zufaellig lese ich hier in Bremen den Titel. Dien Titel moechte ich gerne komplett direkt lesen. Deshalb mein Wunsch zur
    kostenlosen Zusendung entsprechend nach:

    [Adresse von der Redaktion entfernt]

    und bereits im voraus den zustaendigen Dank zu Ihnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 16:22

      Hallo Gerd H. B.,

      wir können Ihnen den Artikel nicht schicken.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. jeff
    Am 7. Februar 2018 um 19:39

    Hallo,

    bin Selbstständig und ein Mitarbeiter wurde mit 56 km/h zu schnell geblitzt. Ich wollte ihm helfen und habe erstmal nicht auf die briefe reagiert weil ich mir sicher war mir würde nichts passieren. Nun habe ich aber einen Brief bekommen in dem stand das das urteil jetzt Rechtskräftig sei und ich 2 Punkte bekomme und 1 Monat den führerschein abgeben muss. Was kann ich tun um dies zu verhindern vorallem die 2 Punkte zu vermeiden denn ich habe schon drei.???

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 12:15

      Hallo Jeff,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Da Sie nicht reagiert haben, hat die Behörde wohl angenommen, Sie sein der Fahrer und Ihnen deshalb die Sanktion verhängt. Grundsätzlich haben Sie vierzehn Tage Zeit, um einen Einspruch einzulegen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Ist es dafür bereits zu spät, hilft leider nur ein Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sophie
    Am 21. Dezember 2017 um 22:44

    Hallo, ich wurde heute geblitzt und erwarte einen 1–Monatigen Führerscheinentzug. Allerdings bin ich ab nächster Woche für 9 Monate im Ausland. Wie muss ich mich verhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:10

      Hallo Sophie,

      Sie sollten sicherstellen, dass Sie die Post erhalten. Erkundigen Sie sich ggf. bei der Führerscheinbehörde.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  13. Benedikt H.
    Am 12. September 2017 um 17:30

    Hallo,

    Ich muss bald in Spanien meinen in Deutschland ausgestellten Führerschein wegen Alkohol am Steuer für 1 Jahr abgeben. Ich habe gelesen das dieses Fahrverbot aber nur für Spanien gilt und nicht für andere Länder. Mein Plan ist es eigentlich im Winter nach Thailand zu gehen und dort zu arbeiten. Irgendwie ist es ein bisschen kompliziert.das Fahrverbot gilt nur für Spanien. Darf also in anderen Ländern fahren, habe aber keine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins mehr was wiederum auch bestraft werden kann. Kann ich mir einfach in Deutschland einen neuen Führerschein beantragen das ich zumindest in den anderen Ländern Auto fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:07

      Hallo Benedikt,

      wurde Ihr Führerschein in Deutschland ausgestellt und sind Sie dort wohnhaft, darf die spanische Behörde Ihren Führerschein nicht für einen längeren Zeitraum einbehalten. In der Regel wird der Führerschein dann nach Deutschland geschickt, wo Ihnen der Führerschein wieder ausgegeben wird. Das Fahrverbot ist tatsächlich nur in Spanien gültig. Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten an die zuständige Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Lioba
    Am 2. September 2017 um 18:41

    Hallo,

    ich bin auf der Autobahn in eine Abstandskontrolle geraten.
    160€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

    Da ich im Außendienst arbeite, bin ich beruflich zwingend auf meinen Führerschein angewiesen.

    Bisher hatte ich noch keine Punkte.

    Ist es möglich das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 15:55

      Hallo Lioba,

      im Einzelfall kann bei Vorliegen einer besonderen Härte ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Hierbei handelt es sich jedoch stets um Einzelfallentscheidungen, die von einem Gericht zu treffen sind. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihren Fall entsprechend bewerten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Minaru
    Am 31. August 2017 um 7:59

    Hallo,

    Ich bin jetzt mitte Juli 2017 geblitzt worden, außerorts mit 42km/h zu viel, was ja ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg bedeutet. Ich bin in diesem Fall Ersttäter und habe daher diese Viermonatsfrist für das Fahrverbot.
    Jetzt kam gestern ein zweiter Bescheid, dass ich an der gleichen Stelle drei Wochen später nochmal geblitzt worden bin, mit 26 km/h zu viel. Jetzt heißt es, dass man dafür einen Monat Fahrverbot bekommt, wenn innerhalb von zwölf Monaten zwei Vergehen mit 26 km/h zu schnell vorliegen.
    Meine Fragen jetzt: Muss ich jetzt einen Monat Fahrverbot sofort absolvieren und bei dem zweiten kann ich den Zeitpunkt wählen? Oder muss ich jetzt sofort beide Monate antreten? Oder kann ich beide Monate im Laufe der Viermonatsfrist absolvieren? Oder kann es sein, dass ich für das zweite Vergehen gar keinen weiteren Monat Fahrverbot bekomme?
    Als ich das zweite Mal geblitzt wurde, war der Bescheid vom ersten mal noch nicht einmal eingetroffen.

    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 11:03

      Hallo Minaru,

      war der erste Bescheid noch nicht rechtskräftig, sollten Sie nicht als Wiederholungstäter gelten. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/. Wann ein Fahrverbot jeweils absolviert werden muss, ist dem jeweiligen Bescheid zu entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Gülcan Ö.
    Am 7. August 2017 um 0:22

    Hi
    Ich wurde In Juni innerorts 21 km zuviel gefahren und habe 108€ und 1 Punkt bekommen. Und heute also 6.8 außenorts würde ich mit 26km (Toleranz abgezogen) geblitzt. Wird da mein Führerschein entzogen ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:38

      Hallo Gülcan,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Tomasz
    Am 29. Juni 2017 um 17:10

    Hallo,

    Ich wurde vor 7 Monaten innerorts mit 21 zu viel geblitzt… 1Punkt und ca. 130€ Strafe stehen wohl an, Einspruch wurde angelegt, Verfahren läuft noch…

    Jetzt wurde ich dummerweise wieder innerorts geblitzt mit 71 (-3 Kmh Toleranz = 68)…
    Dies würde ja normalerweise kein Punkt und kein Fahrverbot heißen…

    Oder zähle ich jetzt als Wiederholungstäter weil es innerhalb eines Jahres passiert ist?

    Mfg

    • Heiko B
      Am 2. Februar 2023 um 23:56

      Ich habe Mal eine Andere Frage. Ich habe mein Führerschein 2016 Abgeben müssen Wegen Alkoholrückfal . Ich Bin Kein Auto auch kein Fahrrad oder Sonstige Fahrzeuge . Ich Saß auf einer Mauer. Dan Habe ich am 21.02.2017 eine Wider Erteilung meiner Fahrerlaubnis gestellt. ich habe Monate lang nichts mehr gehört Dann bekam ich einen Brief von der Führerscheinstele. Da Stand Drinnen Das ich meinen Führerschein nicht mehr haben will Ich War Fertig mit der Welt. Das musste ich ja Erstmal grade biegen. Wie auch immer Die Führerscheinstele mache keine Fehler. Dann habe Ich Nochmal einen Antrag gestellt am 18.03.2019. Ich Sollte Warten bis Ich Bescheid bekomme Wegen Harannalüse abgeben und dann MPU. Wie Auch immer Wieder Monate Vergehen Keine Antworten. Dan Habe ich einen Brief bekommen ich Sollte Doch Ein Antrag auf Wiederherstellung meiner Fahrerlaubnis Stellen. Die haben Alle Papiere in Der Akte oder Akten Von Sehtest bis Erthelfer Bescheinigungen und Jetzt können Sie 3 mal Raten Ich Warte immer Noch. Ich Bin Von mir Selbst Überrascht Das ich In Disser Zeit kein Rückfall Gebaut habe. Aber Mal Ehrlich Dürfen Die Behörden So Mit uns Umgehen. LG Heiko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:35

      Hallo Tomasz,

      als Wiederholungstäter gelten Sie vermutlich nicht. Der erste Verstoß ist noch nicht rechtskräftig und der zweite Verstoß ist zu gering (gezählt wird hier erst ab 26 km/h zu viel).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jens
    Am 26. April 2017 um 9:02

    Hallo. Bei mir ist es so:
    Ich musste meinen Führerschein für 10 Monate abgeben. Die 10 Monate sind seit Okt. 2016 rum
    Mein neuer Führerschein liegt beim Amt.
    Ich muss noch einen Sehtest machen und 133 EUR Gebühr bezahlen die ich allerdings nicht habe. Darf ich trotzdem fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:51

      Hallo Jens,

      nein das ist nicht zulässig. Erst wenn Sie alle Vorgaben der Behörde erfüllt haben und den Führerschein in Händen halten, dürfen Sie wieder fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Justin
    Am 14. April 2017 um 11:49

    Guten Tag,
    Ich hab da mal eine Frage in zwar habe ich im Dezember letzten Jahres einen Autounfall in der Probezeit gehabt.

    Für mein Fahrzeug bestand kein Versicherungsschutz da mein Vater diese nicht bezahlt hat.
    Er ist Halter des Fahrzeugs gewesen.
    Und hat mich nicht drüber informiert.
    Außerdem war ich über dem TÜV.
    Hab den Wagen nur für den Beruflichen Weg genutzt da es mir sonst nicht möglich war Pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.

    Bei dem Unfall wurden 4 Personen Verletzt einschließlich mir,
    Ich hab keinerlei Post bekommen.

    In der es hieß das ich meinen Führerschein abgeben muss.
    Darf ich jetzt Auto fahren bis zu meinem Gerichtstermin.?

    Und wird mir der Führerschein sicher entzogen.

    Da ich auf der Suche nach einem Neuen Auto bin…

    Es wäre ja Schwachsinn wenn ich mir ein Neues Kaufe und ich letztendlich den Führerschein doch abgeben muss.
    Ich danke für antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:07

      Hallo Justin,

      wurde die Fahrerlaubnis noch nicht entzogen, sollten Sie noch fahren dürfen. Welche Konsequenzen sich für Sie ergeben, wird vom Gericht entschieden, weshalb wir keine verlässliche Auskunft über mögliche Folgen geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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